Handel mit Drogen im Kilobereich– LG Augsburg vom 21.02.2021

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein 35-jähriger wurde am 21.02.2021 vom Landgericht Augsburg zu insgesamt elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Quelle: www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Vergewaltigung-und-Drogenhandel-Eventmanager-muss-elf-Jahre-in-Haft). Der Verurteilte, ein Eventmanager aus der Technoszene hat nach Feststellungen des LG Augsburg eine junge Frau vergewaltigt und kiloweise mit verbotenen Drogen gehandelt.

Wann kommt es bei Drogen zu hohen Haftstrafen ?

Dies kommt stets auf den Einzelfall an. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat bei Tätern, die – ohne Voreintragungen – im Kilobereich mit Betäubungsmitteln erwischt wurden, noch Bewährungsstrafen erreicht. Mit Voreintragungen ist dies häufig nicht mehr möglich.

Wer als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird gem. § 30 a BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wenn er Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1).

Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt, Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt.

Im Einzelfall lassen sich jedoch auch bei größeren Mengen Haftstrafen vermeiden, wenn der Betroffene frühzeitig einen im Betäubungsmittelrecht erfahrenen Verteidiger konsultiert.

Rechtsanwalt Christian Steffgen hat in 20 Jahren in vielen BtM-Verfahren als Verteidiger und Pflichtverteidiger häufig sehr gute Ergebnisse erreicht. Eine Kontaktaufnahme ist bei Festnahme und Vorführung vor den Ermittlungsrichter oder auch durch Besuch in den Justizvollzugsanstalten im Raum Augsburg und München möglich.

Foto(s): Fotolia_89161882_M.jpeg

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema