Handelsblatt: hochriskante Finanzwetten mit Differenzkontrakten (CFD)

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Das Handelsblatt schildert in seiner Wochenendausgabe vom 14./15./16.08.2015 plastisch, wie riskant Finanzwetten mit sog. Differenzkontrakten (CFD) sind. Ein junger Mann hatte hiermit rund 3.200 € auf den Wechselkurs vom Franken zum Euro gesetzt. Nach der Aufhebung des Mindestkurses von 1,20 Franken pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank am 15.01.2015 habe dies noch am gleichen Tage zu einem Kontostand von ca. minus 281.000, € geführt. Verantwortlich hierfür war der bei der Finanzwette verwendete sog. „Hebel“ von 400 zu 1. Ein solcher Hebel bietet zwar erhebliche Gewinnchancen, jedoch ebenso hohe Verlustrisiken.

Hohe Verluste trotz Stop-Loss-Order

Diese krassen Verluste kamen für den jungen Anleger völlig überraschend. Schließlich glaubte er, mit einer sog. Stop-Loss-Order eine Kursgrenze eingezogen zu haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Verkauf zu diesem Sicherungskurs garantiert ist. Für den Anleger war das Problem, dass so gut wie niemand nach der Entscheidung der Nationalbank Franken verkaufen wollte.

Kein gesetzlicher Schutz

Dieser Fall veranschaulicht mehr als deutlich, dass auf dem Gebiet des Kleinanlegerschutzes noch viel zu tun ist. So gibt es für einen CFD-Anleger in Deutschland nach wie vor keinen wirksamen Schutz. Auch aktuelle gesetzliche Neuerungen der letzten Zeit haben an dieser Lücke nichts geändert. Alles in allem kann man sich bereits die Frage stellen, ob es Kleinanlegern überhaupt erlaubt sein sollte, derartige Hochrisikogeschäfte zu tätigen.

Unser Rechtstipp:

Solange sich hieran nichts ändert, müssen die Anleger zumindest bei Abschluss des Geschäfts klar und deutlich über die Risiken aufgeklärt werden. Geschieht dies nicht, können gegebenenfalls Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Insofern empfiehlt die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ähnlich betroffenen Anlegern, gegebenenfalls fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht einzuholen.


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