Handelsblatt: Tausende Anleger in Fonds der Project-Immobilien-Gruppe erhalten keine Ausschüttungen mehr

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Laut Informationen des Handelsblatts haben die Insolvenzanträge zu fünf Firmen aus dem Geflecht der bayerischen Unternehmensgruppe Project Immobilien nun für tausende Anleger erste Folgen. In einem Schreiben an Vertriebsmitarbeiter, das dem Handelsblatt vorliege, soll es heißen, dass Fonds bis auf Weiteres "gewinnunabhängige Ausschüttungen" an Investoren stoppen.

Damit wird nun Gewissheit, was einige Beobachter bereits befürchtet hatten: die Insolvenzverfahren wirken sich nicht nur auf die Käufer von rund 1.850 Wohnungen, sondern auch auf eine Vielzahl der rund 30.000 Privatanleger aus, die in die etwa 20 Immobilienfonds der PROJECT-Immobiliengruppe ca. 1,4 Milliarden Euro investiert haben. Diese Fonds haben das benötigte Eigenkapital von Privatanlegern eingeworben, mit denen die Immobilien finanziert wurden.

Die Beteiligung der Anleger erfolgte über geschlossene Fonds in der Form von Kommanditgesellschaften. Anleger haben sich in der Regel als Treuhandkommanditisten über Treuhandgesellschaften an den Unternehmen beteiligt. Einige Anleger haben sich über Ratensparverträge beteiligt.

In dem dem Handelsblatt vorliegenden Schreiben teile ein Mitglied der Geschäftsführung mit, das alle Anleger mit gewinnunabhängigen Entnahmen am heutigen Dienstag über die Entscheidung informiert werden. Zur Erläuterung soll es heißen: „Bis die Auswirkungen dieser Insolvenzanträge auf die Objektgesellschaften und somit auf Ihre Beteiligung geprüft und eingeschätzt werden können, werden die gewinnunabhängigen Entnahmen bis auf Weiteres ausgesetzt.“ Der Stopp der Entnahmen bei den Project-Fonds diene dazu, die Liquidität der Beteiligungsgesellschaften „zu schonen“ und „den Fortbestand soweit möglich zu gewährleisten“. 

Für Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede stellt die Einstellung der Ausschüttungen ein massives Warnzeichen dar: "Einige Fonds scheinen enger mit dem Schicksal des Immobilienzweigs der Project-Immobilien-Gruppe verbunden zu sein als bislang angenommen. Wer Ausschüttungen stoppt, nimmt den Ärger der Investoren bewusst in Kauf. Dies tut man nicht, wenn der Schritt nicht dringend geboten wäre", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Düsseldorf.

Empfehlung: Prüfung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Betroffenen Anlegern empfehlen wir daher dringend die Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieser kann sie über ihre möglichen Rechtsansprüche informieren. Im Focus stehen denkbare Rechtsansprüche gegen die Emittentin der Fonds und die Anlagevermittler.

Dr. Thomas Meschede, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte Düsseldorf, steht Ihnen gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Verfügung.

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB  ist eine Fachkanzlei für das Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2023 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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