Harter Lockdown nach Ostern – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Inzidenzwerte steigen Tag für Tag: Kaum jemand rechnet damit, dass die Corona-Pandemie über Ostern abgebremst werden kann. Die wahrscheinliche Folge: Härtere Lockdown-Maßnahmen. Welche das wohl sein werden, und wie man sich als Arbeitnehmer dann am besten verhält, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Mit welchen Maßnahmen muss man rechnen?

Stand Ende März 2021 gehe ich davon aus, dass es nach Ostern zu Ausgangssperren kommen wird, die bundesweit wahrscheinlich ab 20:00 Uhr gelten werden. Kitas und Schulen werden wohl schließen, beziehungsweise komplett auf Online-Unterricht umstellen.

Und es wird wohl eine echte Homeoffice-Pflicht geben, heißt: Der Arbeitnehmer wird wohl nur in begründeten Ausnahmefällen im Büro oder im Betrieb arbeiten dürfen, wofür der Arbeitgeber wohl eine Bestätigung ausstellen muss.

Alle Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit am Bildschirm verrichten, könnten nach Ostern möglicherweise ins Homeoffice geschickt werden.

Auch wenn sich einige dieser Maßnahmen im Nachhinein als Unwirksam herausstellen und zurückgenommen oder von Gerichten kassiert werden könnten: Mit ihnen wird die Regierung nach Ostern wahrscheinlich in Aktion treten.

Arbeitnehmertipp: Halten Sie sich an die Arbeitsanweisungen Ihres Arbeitgebers, die er aufgrund etwaiger behördlicher Lockdown-Maßnahmen erteilt.

In dieser angespannten Pandemie-Lage, in der Arbeitgeber mit der Umsetzung behördlicher Maßnahmen alle Hände voll zu tun haben und vielerorts um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen, sollten Arbeitnehmer möglichst kooperativ und unterstützend agieren. Falls sie sich nicht an die Anweisungen halten, riskieren sie Abmahnungen und gegebenenfalls die Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse.

Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuelle Ausnahmegenehmigung parat haben, beziehungsweise: Verfolgen Sie täglich die aktuelle Entwicklung, und fragen Sie Ihren Arbeitgeber zeitnah danach, wenn es soweit ist.

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