HETA: Deutsche Anleger wehren sich gegen Mandatsbescheid der FMA, Anwälte raten zur Vorstellung

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Berlin, den 08.05.2015:

In Bezug auf die Nachfolgeeinrichtung der Hypo Alpe-Adria International, die HETA Asset Resolution, formiert sich bei deutschen Anlegern Widerstand.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte per Mandatsbescheid vom 01.03.2015 vorgesehen, dass die HETA bis zum 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss, wovon vor allem Anleihegläubiger und Inhaber von Schuldscheindarlehen betroffen sein dürften. Insgesamt könnte es Schätzungen zufolge um Forderungen zwischen ca. 8-10 Milliarden Euro gehen.

Laut Rechtsmittelbelehrung zum Mandatsbescheid der FMA können Betroffene binnen 3 Monaten ab Kundmachung des Maßnahmendedikts Vorstellung an die FMA erheben.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner sollten Betroffene diese Möglichkeit nutzen, Dr. Späth hierzu: „Es ist bereits fraglich, ob das BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken), auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der HETA um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hatte. Auch ist fraglich, ob das BaSAG überhaupt mit dem Europarecht vereinbar ist“.

Betroffene Anleger sollten daher auf jeden Fall gegen den Mandatsbescheid der FMA Rechtsmittel einlegen und die in Kürze hierfür ablaufende Frist berücksichtigen.

Da auch diverse Anleger noch nicht fälliger Anleihen von der FMA angeschrieben wurden, sollte auch die Möglichkeit der Kündigung der Anleihen geprüft werden.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner vertritt bereits außergerichtlich ca. 20 betroffene HETA-Anleger, und zwar sowohl Privatanleger, als auch institutionelle Anleger.


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