Heta Haircut: Deutsche Anleger klagen in Frankfurt am Main auf vollständige Rückzahlung!

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte mit Mandatsbescheid vom 10.04.2016 einen Schuldenschnitt bei der Heta über 6,4 Mrd. € verfügt. Die Gläubiger müssen also auf 6,4 Mrd. € verzichten. So wurden die Nennwerte diverser Verbindlichkeiten, wie Anleihen, drastisch herabgesetzt, auf teilweise nur noch 46,02 % oder sogar noch weniger. Außerdem wurden die Fälligkeiten aller Anleihen nach hinten verschoben, sodass die Forderungen erst Ende 2023 fällig werden.

Zwar gibt es wohl inzwischen weitere Vergleichsgespräche zwischen Investorengruppen und der Heta, allerdings ist noch unklar, ob hier rechtskräftig ein Vergleich zustande kommen wird und ob dieser alle Anleger betreffen wird.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir haben daher bereits die Klagen für deutsche Anleger in Frankfurt am Main eingereicht, der Gerichtsstand ist unserer Ansicht nach wirksam in den Anleihebedingungen vereinbart worden. In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwerts zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen. Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten. Wir sind der Ansicht, dass die Maßnahmen der FMA rechtswidrig ist, unter anderem, weil das BaSAG unserer Ansicht nach bereits europarechtswidrig ist.“

So ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der Heta um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hat.

„Wir hoffen auf schnelle Urteile und haben beantragt, dass der Heta kein Vollstreckungsschutz gewährt wird, da eine schnelle Vollstreckung für die Anleger wichtig ist. Ob außerdem der „Günstigkeitsvergleich Insolvenz“, den die FMA auf S. 63 ihres Mandatsbescheids anstellt, zutreffend ist, diesbezüglich haben wir unsere Zweifel. Zumindest könnten bei einer Insolvenz die von uns vertretenen Gläubiger auch auf den Bürgen, das Bundesland Kärnten, zugreifen. 

Erste Termine für die von Dr. Späth & Partner eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt. Dr. Späth & Partner hoffen, dass dann eventuell bereits vollstreckt werden kann.

Betroffene Heta-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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