HETA: Privatanleger und institutionelle Anleger reichen Klagen in Frankfurt am Main ein

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Nachdem bereits viele Banken und Versicherungen Klage gegen die HETA in Frankfurt am Main eingereicht hatten, reichen nun auch Privatanleger und institutionelle Anleger Klagen in Frankfurt am Main ein.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die bereits Anleihegläubiger mit einem Volumen in Höhe von ca. 2 Mio. € vertritt, hat in der letzten Zeit für diverse HETA-Anleger bereits Klagen in Höhe von über 500.000,- € in Frankfurt am Main eingereicht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Wir haben die Klagen für Privatanleger eingereicht, aber auch für einen institutionellen Investor. Insbesondere auch Hedgefonds haben in der letzten Zeit damit begonnen, HETA-Anleihen unterhalb des Nominalwertes aufzukaufen. In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwertes zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen. Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten.“

Nach den Banken, die bereits in großem Stil Klagen eingereicht haben, folgen nun also verstärkt Privatanleger und institutionelle Anleger mit ihren Klagen in Deutschland nach.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte per Mandatsbescheid vom 01.03.2015 vorgesehen, dass die HETA bis zum 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss, wovon vor allem Anleihegläubiger und Inhaber von Schuldscheindarlehen betroffen sein dürften. Insgesamt könnte es Schätzungen zufolge um Forderungen zwischen ca. 8-10 Milliarden Euro gehen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten für die von ihnen vertretenen Anleger binnen 3 Monaten ab Kundmachung des Maßnahmenverdikts Vorstellung an die FMA erhoben.

Dr. Späth hierzu: „Es ist bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der HETA um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hatte. Auch ist das BaSAG unserer Ansicht nach europarechtswidrig".

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte bereits vor kurzem entschieden, dass das HaaSanG, das Hypo-Sanierungsgesetz, nach österreichischem Recht verfassungswidrig ist.

Dies könnte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten auch für die Anleger von Vorteil sein.

Betroffene HETA-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne. 


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