Hilfe bei Abbuchungen der Webbilling AG + Mahnung von COEO Inkasso und Rechtsanwalt Kipke

  • 4 Minuten Lesezeit

Betroffene wenden sich an uns bei unbekannten Abbuchungen von ihrem Konto und bei Inkasso-Mahnungen und Anwaltsschreiben, die Sie bei so genannten Rücklastschriften – also dem Zurückholen der abgebuchten Beträge – erhalten.

Wir wissen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung genau, was nun zu tun ist.

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In Fällen von Lastschriften vom Bankkonto, merkwürdigen Abbuchungen vom Kreditkartenkonto bzw. Positionen auf der Abrechnung vom Kreditkartenkonto, die sich häufig nicht eindeutig zuordnen lassen, tritt mitunter auch die Firma Webbilling AG in Erscheinung.


Hintergrund der Abbuchungen

Werden Beträge vom Konto eingezogen, so findet man unter anderem auch Begriffe oder Phrasen im Verwendungszweck wie z.B. „casualbill.com“. Dabei greifen die verschiedensten Anbieter von z.B. Online-Abos auf Lastschriftverfahren zurück bzw. bieten Abbuchungen ls Zahlarten an. In Zusammenhang mit Online-Dating-Seiten gehört hierzu unter anderem die Firma Paidwings AG, bei deren Abbuchungen meist Begriffe im Verwendungszweck wie Paidwings, www.pdws.ch, pdws.ch, Paidwg.ch oder auch PAIDW AG gehören. Erfahren Sie hier mehr über die Abbuchungen der Firma Paidwings AG: ________ .

Die Webbilling AG ist selbst jedoch als Zahlungsdienstleister für andere Unternehmen tätig. Finden Sie also z.B. „casualbill.com“ auf dem Kontoauszug, so bucht Webbilling hier meist für die Firma Casual Networks B.V. Beträge vom Konto ab. Nicht selten geht es dabei um ein Abo der Seite fremdgehen69.online, betrieben von der Casual Networks B.V.

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Falsche Reaktion: Beträge sofort zurückbuchen

Werden Betroffene von solchen Lastschriften für den fraglichen Abo-Vertrag überrascht, so nehmen sie meist die Rückgabe der Lastschriften bzw. das „Zurückholen“ der Beträge vor.

Ein Fehler:
Die Rückgabe von Lastschriften beendet einen Vertrag NICHT. Darüber hinaus werden die Beträge im nächsten Schritt meist von Inkasso-Unternehmen oder Anwälten eingetrieben, plus entsprechender zusätzlicher Gebühren.


Inkasso-Vefahren durch coeo Inkasso GmbH

Im Fall Casual Networks B.V. (= fremdgehen69.online) kam es jüngst z.B. zum Inkasso-Verfahren durch die coeo Inkasso GmbH.

Die Schreiben sind u.a. regelmäßig betitelt mit

„Forderung von Firma Webbilling AG 5303 Würenlingen“

und in der Forderungsaufstellung geht es gerade um „Rücklastschriftkosten“, „Rücklastschrift Webbilling“ und eben weiteren Gebühren wie z.B. „Geschäftsgebühr“, „Post- und Telekommunikationspauschale“ oder auch „Inkassokosten“.

Andere Betreffzeilen können z.B. lauten

„2. Mahnung
 Für Forderung der Firma Webbilling AG, Würenlingen
 Rücklastschrift(-en) zu Ihrem Abos bei Casual Networks B.V. (fremdgehen69.com)“


Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie die Forderung zwar nicht ungeprüft bezahlen, jedoch dringend die Abbuchungen und Forderungsschreiben von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Genau hierfür bieten wir unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung: Zum Kontaktformular (hier klicken)


Mahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke

Reagieren Sie gar nicht auf die Inkasso-Schreiben, so wird regelmäßig Rechtsanwalt Sebastian Kipke beauftragt, die Beträge bei Ihnen einzutreiben – es fallen weitere Gebühren an. Dieser führt meistens aus:

„Internetdienstanbieter: fremdgehen69.online
 Für Lastschriftauftragsnummer: BID……….“

Wird die Zahlung verweigert, so wird nicht selten die

„Durchsetzung der Forderung in einem Gerichtsverfahren“ 

angedroht.


Mahnung durch Rechtsanwältin Monika Mumm

In anderen Fällen wird die Rechtsanwältin Monika Mumm von der coeo Inkasso GmbH beauftragt, die entsprechende Forderung einzuziehen. Diese führt zum Beispiel aus:

„Auf Veranlassung meiner Auftraggeberin möchte ich zunächst versuchen, die Angelegenheit mit Ihnen zu regeln, ohne gleichzeitig das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.“


Grundsätzlich gilt auch hier:
Ist die Forderung Ihrer Meinung nach nicht rechtens, so lassen Sie die Abbuchungen, Schreiben und E-Mails der Gegenseite unbedingt von einem Rechtsanwalt prüfen. Werden gerichtliche Schritte von coeo Inkasso, Rechtsanwalt Kipke oder Rechtsanwältin Mumm eingeleitet und ist eine Forderung einmal tituliert, so kann die Gegenseite z.B. Ihr Konto pfänden. 

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob die Forderung ursprünglich berechtigt war oder nicht.


Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und schicken uns die Abbuchungen bzw. schreiben unter: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Wir helfen Ihnen!

Sie haben Abbuchungen festgestellt, die Sie sich nicht erklären können?

Sie erhalten Mahnung von der coeo Inkasso GmbH, aber die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht rechtens?

Rechtsanwalt Kipke oder Rechtsanwältin Mumm fordern Sie bereits zur Zahlung aus?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie gar nichts kostenpflichtig abgeschlossen haben?

Sie kennen womöglich die Firma Webbilling, Casual Networks oder Fremdgehen69 gar nicht?



Bewahren Sie Ruhe und bezahlen Sie nicht ungeprüft.

Lassen Sie die Forderungen gerne kostenfrei und unverbindlich durch uns überprüfen: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Wir helfen Ihnen gerne.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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