Hitliste der Kündigungsgründe: DESHALB verlieren Arbeitnehmer den Job

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Bestimmte Verhaltensweisen führen typischerweise zur Kündigung. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck nennt die aus seiner Sicht häufigsten Kündigungsgründe, die mit dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammen hängen:

1. Minderleistung oder low performance

Kündigungen, die auf einer unterdurchschnittlichen Arbeitsleistung beruhen, kommen meiner Erfahrung nach am häufigsten vor. Bemängelt wird hier meist die Arbeitsquantität, und weniger die Arbeitsqualität, beispielsweise wenn es um Stückzahlen geht, die der Arbeitnehmer im Vergleich zu Kollegen deutlich unterschreitet.

Arbeitgeber haben mit einer Kündigungen wegen Minderleitung vor Gericht einen schweren Stand. Meist gelingt es nicht, die unterdurchschnittliche Arbeitsmenge vor Gericht nachzuweisen. Oder der Arbeitnehmer weist nach, dass er sich nach seinen Möglichkeiten maximal angestrengt hat, was eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung regelmäßig ausschließt.

Arbeitgeber suchen sich deshalb oft einen anderen Kündigungsgrund und stellen diesen dann in den Vordergrund; tatsächlich lag die Kündigung aber an der Minderleistung.

2. Krankheit des Arbeitnehmers

Viele Arbeitgeber sehen es erfahrungsgemäß nicht gern, wenn ihre Arbeitnehmer krank sind und fehlen. Krankheitsbedingte Kündigungen kommen deshalb meiner Erfahrung nach am zweithäufigsten vor. Sie würden wohl noch öfter vorkommen, wenn das Arbeitsrecht nicht so hohe Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung aufstellen würde.

Deshalb entscheiden sich Arbeitgeber auch hier eher für einen anderen Kündigungsgrund, bevor sie das Risiko eingehen, vor Gericht mit einer krankheitsbedingten Kündigung zu scheitern. 

3. Fehler bei der Arbeit

Wer bei der Arbeit Fehler begeht, also seine Arbeit nicht arbeitsvertragsgemäß ausführt, begeht regelmäßig eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Darauf darf der Arbeitgeber mit einer Abmahnung reagieren. Wiederholt sich der Fehler, darf der Arbeitgeber mitunter kündigen.

Ob und wie oft der Arbeitgeber vor einer Kündigung abmahnen muss, hängt davon ab, wie schwerwiegend der Fehler des Arbeitnehmers war. Schwere Fehler berechtigen unter Umständen zu einer verhaltensbedingten Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

4. Persönliche Antipathie des Chefs

Zwar ist das keine Kündigungsgrund im rechtlichen Sinn; persönliche Abneigung des Vorgesetzten gegenüber einem Mitarbeiter führt aber regelmäßig dazu, dass Arbeitsleistungen anders bewertet werden und diesen Mitarbeitern eher gekündigt wird, als anderen, beispielsweise wenn ein Stellenabbau ansteht und es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt.

5. Unkollegiales Verhalten

Arbeitnehmer, die sich unkollegial verhalten, die andere Kollegen schlecht machen, die sich beim Chef in den Vordergrund spielen und immer nur den eigenen Vorteil suchen, machen sich in Teams unbeliebt. Da dauert es nicht lange, bis solche Mitarbeiter im Abseits landen und zum Außenseiter werden. Über sie wird dann meist ebenfalls nicht gut gesprochen, auch vorm Chef.

Unkollegiales Verhalten führt über kurz oder lang erfahrungsgemäß meist zur Kündigung: Chefs greifen dann beispielsweise eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung auf, die sie bei anderen Arbeitnehmern durchgehen lassen würden, und kündigen vordergründig deshalb.

6. Mangelnder Respekt gegenüber dem Chef

Hier geht es oft um scheinbare Kleinigkeiten, mit denen der Arbeitnehmer seinem Chef aber zeigt, dass er ihn nicht wirklich ernst nimmt. So kommt es jedenfalls bei den meisten Chefs an, wenn Mitarbeiter regelmäßig zu spät zur Arbeit kommen, wenn sie ständig in soeben begonnene Meetings „hineinschneien“, wenn sie den Chef nicht ausreden lassen oder sich im Ton vergreifen.

Keiner mag Respektlosigkeiten. Chefs reagieren darauf erfahrungsgemäß früher oder später mit einer Kündigung, auch hier meist aus anderen, vorgeschobenen, Gründen, die nicht selten unbewusst auf dem, so empfundenen, mangelnden Respekt beruhen.

Eine häufige Variante der Respektlosigkeit ist der Arbeitszeitbetrug. Hier geht es meiner Erfahrung nach meist nicht darum, dass der Arbeitgeber sich ein paar Minuten mehr Freizeit erschleichen will.

Es ist nicht selten schlicht mangelnder Respekt vor dem Chef, wenn Arbeitnehmer im Internet surfen, mit Freunden telefonieren und chatten oder sich Auszeiten gönnen. Das alles ist aber Arbeitszeitbetrug, sofern der Arbeitnehmer diese privat genutzte Zeit später als Arbeitszeit deklariert.

Wegen solcher Arbeitszeitbetrüge wird schließlich dann doch oft gekündigt, vor allem nachdem sich der Arbeitgeber rechtlich hat beraten lassen und erfährt, dass solches Verhalten regelmäßig zu einer Kündigung berechtigt, oft auch ohne vorherige Abmahnung!

7. Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber

Nicht ganz so zahlreich, aber ebenfalls regelmäßig vorkommend sind Beleidigungen und Diebstahl am Arbeitsplatz. Das sind Straftaten und damit Kündigungsgründe, die regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

Wer seinen Chef beleidigt oder auf Kollegen losgeht und Tätlichkeiten begeht, wer Büromaterial mitgehen lässt oder Geld aus der Kasse entwendet, wird dafür regelmäßig die Kündigung bekommen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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