Höhere Abfindung wegen datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Der Datenschutz hat hierzulande einen hohen Stellenwert: Selbst die Corona-Lage bewahrte manch einen engagierten Lehrer nicht davor, für seinen online-Unterricht Ärger vom Datenschutzbeauftragen zu bekommen. Arbeitnehmer profitieren aber von datenschutzrechtlichen Ansprüchen, mitunter führen sie zu höheren Abfindungen. Warum das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der Arbeitnehmer hat regelmäßig einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch. Dieser ist mitunter heikel für den Arbeitgeber: Es drohen hohe Bußgelder, wenn herauskommt, dass er die Datenschutzrechte des Arbeitnehmers missachtet hat. Und falls er beim Datenschutz alles richtig gemacht hat, aber den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nicht ordentlich behandelt, drohen ihm trotzdem eine Auskunftsklage des Arbeitnehmers und Schadensersatzansprüche in nicht unbeachtlicher Höhe.

Aus diesen Gründen kann der Anspruch bei Abfindungsverhandlungen den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen. Deshalb könnten Arbeitgeber geneigt sein, höhere Abfindungen zu zahlen, um die Folgen der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs abzuwenden. Kann der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch zu höheren Abfindungen führen? Ich meine: Ja!

Wichtig: Selbst wenn man einen Aufhebungsvertrag bereits abgeschlossen hat, kann man den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegebenenfalls immer noch geltend machen. Hierzu sollte man sich vorher aber von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

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