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Höhere Mieten nun auch bei Hartz 4

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Jobcenter und Sozialamt müssen die angemessene Grundmiete sowie Heiz- und Nebenkosten von Hartz IV- und Sozialhilfeempfängern zahlen. Auch die neue Mietangemessenheitstabelle des Jobcenters Dresden wurde nun in aktuellen Entscheidungen des Sozialgerichtes Dresden für unschlüssig und rechtswidrig erklärt, Az. S 17 AS 3/12 ER.

Wir beraten Sie gern, wie Sie die vollen Mietkosten vom Jobcenter erhalten, wenn Sie sich auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung gegen Ihren Bewilligungsbescheid wehren.

Haushaltsgröße            Angemessenheitsgrenze nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes
                                  (WoGG + 10% = Grundmiete u. kalte Betriebskosten)


1-Personen-Haushalt    363,00 €  zzgl. angemessene Heizkosten

2-Personen-Haushalt    442,20 €  zzgl. angemessene Heizkosten

3-Personen-Haushalt    526,90 €  zzgl. angemessene Heizkosten

4-Personen-Haushalt    611,60 €  zzgl. angemessene Heizkosten

5-Personen-Haushalt    701,80 €  zzgl. angemessene Heizkosten

jede weitere Person:     84,70 €  zzgl. angemessene Heizkosten



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