Hohe Abfindung erhalten!

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Viele Arbeitnehmer, die vor Gericht klagen, erhalten oft eine zu geringe Abfindung. Dies liegt zu einem guten Teil daran, dass nicht alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

So sind bereits viele Kündigungen aus formalen Gründen angreifbar. Vielfach wird die Kündigung z. B. von der falschen Person unterschrieben. Stammt die Unterschrift beispielsweise nicht vom alleinigen Eigentümer, sondern von einem Personalreferenten, einem Abteilungsleiter oder einer ähnlichen Person, so muss dieser der Kündigung eine Originalvollmacht beilegen. Erfolgt dies nicht, so kann Ihr Anwalt die Kündigung zurückweisen, was zur Unwirksamkeit der Kündigung und zu einer sehr guten Position bei der Verhandlung über die Abfindung führt. Unsere Kanzlei hat auf diesem Wege vielfach Abfindungen erreicht, die deutlich oberhalb der sogenannten Regelabfindung lagen.

Die Zurückweisung muss allerdings innerhalb von einer Woche nach Zugang der Kündigung erfolgen. Deswegen können wir Ihnen nur dringend raten, schnell zum Anwalt zu gehen, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Ist die Wochenfrist bereits abgelaufen, so kann die Kündigung nicht mehr aus diesem Grund zurückgewiesen werden.

Selbst wenn der Geschäftsführer oder ein Prokurist die Kündigung unterzeichnet hat, kann oft noch etwas wegen formaler Mängel gemacht werden. Steht nämlich im Handelsregister, dass der Geschäftsführer oder der Prokurist nicht alleine unterzeichnen dürfen, so kann auch diese Kündigung aus formalen Mängeln beanstandet werden und Ihre Position im "Abfindungspoker" verbessert sich.

Im Übrigen gibt es auch außerhalb der formalen Mängel viele Möglichkeiten für Sie eine gute Abfindung zu erreichen. Kommen Sie gerne auf mich zu.

Dr. Alexander Scharf

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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