Hoher Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowina

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Bei der Verabschiedung der Entitätsgesetze über den hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas hat der hohe Vertreter Bosnien und Herzegowinas den zuständigen Entitätsorganen Anweisungen gegeben für den Beginn der Verhandlungen über die Übertragung der Zuständigkeiten im Rechtsbericht auf den Staat, so dass der hohe Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas begründet werden konnte.

Die Begründung des hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrats Bosnien und Herzegowinas war der beste Weg zur Absicherung der einheitlichen Standards für die Ernennung und disziplinäre Verantwortlichkeit der Richter und Staatsanwälte in Bosnien und Herzegowina.

Die Begründung des hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrats Bosnien und Herzegowinas war eine Forderung der Europäischen Union, da die Europäische Kommission diese Forderung als eine der Voraussetzungen für die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assozierungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Union gestellt hat.

Im März 2004 haben die Premierminister der Entitäten und der Justizminister Bosnien und Herzegowinas, durch die Begründung des hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas, das Abkommen unterschrieben über die Übertragung von bestimmten Zuständigkeiten der Entitäten, und damit wurden die Bedingungen für die Verabschiedung des Gesetzes über den hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas geschaffen, welches auch von der parlamentarischen Versammlung im Juni 2004 verabschiedet wurde.

Mit dem Gesetz über den hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas wurde der hohe Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat im Einklang mit den europäischen Standards der Unabhängigkeit, Verpflichtungen, Zuständigkeiten und der Effektivität des Justizwesens begründet. Diese Institution stellt heute den Justizrat da, der im Groβen und Ganzen nach den höchsten europäischen Standards organisiert ist, steht in der Meinungsstudie 10 des Beirats der europäischen Richter (CCJE).

Die Zuständigkeiten des hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat sind durch den Artikel 17. des Gesetzes über den hohen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas bestimmt, aus denen hervorgeht, dass der hohe Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat ausschlieβlich für die Ernennung und Bestimmung der disziplinären Verantwortlichkeit der Träger der Funktionen im Justizwesen zuständig ist. Darüber hinaus übt der hohe Gerichts- und Staatsanwaltschaftsrat Bosnien und Herzegowinas seine Funktion durch seine enge Beziehung mit der Gesetzgebung und Verwaltung in bestimmten Bereichen aus wie z. B. dem Gerichts- und Staatsanwaltschaftsbudget, der exekutiven Verwaltung, der Systematisierung der Gerichts- und Staatsanwaltschaftsstellen, der Absicherung der Mittel für ihre Besetzung und andere Zuständigkeiten.

Rechtsanwalt
Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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