How to: Mitarbeiter einstellen nach der Unternehmensgründung

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Wir gründen derzeit ein eigenes Unternehmen und sind uns nicht sicher, was wir dabei hinsichtlich unserer Mitarbeiter beachten müssen. Was sollten wir auf jeden Fall im Blick behalten?

Zwar heißt es grundsätzlich: Aller Anfang ist schwer! Bei der Unternehmensgründung gilt aber nach der Einschätzung vieler Gründer, mit denen wir bereits zusammengearbeitet haben vor allem: Alles ist möglich, nur vieles ist unübersichtlich. Zunächst sollten Sie sich darüber klar werden, ob und wieviele Mitarbeiter Sie einzustellen planen und welche inhaltlichen Aufgaben dadurch in Ihrer neugegründeten oder noch jungen Einheit erfüllt werden sollen.

Nachdem Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens geklärt und die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt angezeigt haben, sollten Sie im nächsten Schritt Ihre Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dies können Sie inzwischen online über folgenden Link tun: https://web.arbeitsagentur.de/bno-prod/ui/#/start. Anschließend sollten Sie Ihre Mitarbeiter bei dem für Sie zuständigen Träger der Unfallversicherung anmelden. Welcher Träger für Sie zuständig ist, finden Sie über die Website des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter https://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp heraus. Hierfür benötigen Sie den geschätzten Bruttojahresverdienst Ihrer einzustellenden Mitarbeiter, da sich grundsätzlich anhand dessen Ihr an den Unfallversicherungsträger zu leistender Jahrespflichtbeitrag ergibt.

Mitarbeiter einstellen

Gesetzlich versicherte Mitarbeiter haben Sie bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Außerdem sind sämtliche Mitarbeiter über das ELStAM-Verfahren beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Um diesen Anmeldepflichten zu genügen, sollten Sie von den Mitarbeitern einen Personalfragebogen ausfüllen lassen. Entsprechende Vordrucke finden Sie kostenlos im Internet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist oder Sie Beratung bei weiteren sozialversichungsrechtlichen Fragen im Rahmen der Einstellung ihrer Mitarbeiter haben, dann sprechen Sie uns gerne an!

Auch auf die Gestaltung der Arbeits- und Dienstverträge Ihrer zukünftigen Mitarbeiter, Führungskräfte und etwaiger Organe (Geschäftsführer, Vorstände) sollten Sie größtmögliche Mühe verwenden. Zum einen sollten Ihre Vertragsmuster dem seit dem 01.08.2022 neugefassten Nachweisgesetz (NachwG) genügen, d.h. unter anderem rechtssichere Klauseln zu Überstundenvergütung, Tätigkeitsbeschreibung und Beendigungsmodalitäten enthalten. Zum anderen sollten eine etwaige variable Vergütung sowie weitere gewünschte Benefits wie z.B. die Gestellung eines Dienstwagens den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen, um unerwünschte aber ggf. berechtigte Nachforderungen Ihrer Mitarbeiter oder Führungskräfte im Streitfall zu vermeiden. Sie können hier gerne auf unser umfassendes Wissen in der Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und sonstigen Vergütungsvereinbarungen (etwa Ziel-, Gewinnbeteiligungs- oder Provisionsvereinbarungen) zurückgreifen.

Foto(s): Justin Karuth


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