Hunde in der Nachbarschaft

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Das Thema Hundegebell ist ein typischer Streitpunkt zwischen Nachbarn. Welche Ansprüche habe ich als Nachbar?

Dem Nachbarn steht grundsätzlich ein Anspruch auf Beanstandung des Hundegebells zu.

Welche Ruhezeiten in einem Mietshaus beachtet werden müssen, ist nicht allgemein gesetzlich geregelt, sondern bestimmt sich vielmehr nach dem jeweiligen Einzelfall aufgrund des Mietvertrages oder der Hausordnung.  

Fehlt eine diesbezügliche Regelung im Mietvertrag, so sind die entscheidenden Regelungen in den jeweiligen öffentlichen Gesetzen wie den Immissionsschutzgesetzen des Bundeslandes oder in den örtlichen Gemeindevorschriften zu finden.

Neben dem reinen Beanstandungsanspruch kommt je nach Einzelfall auch ein Anspruch auf Unterlassung oder eine mietrechtliche Abmahnung in Betracht.

Als Beweis sollte ein Lärmprotokoll geführt werden. Problematisch ist, dass Lärm subjektiv jeweils anders wahrgenommen wird.

In der Rechtsprechung wird vertreten, dass Hundegebell von 30 Minuten am Tag und maximal 10 Minuten am Stück zu tolerieren ist. Darüber hinaus bestehen Richtwerte von 60–80 Dezibel.

Das Interesse auf Ruhe und das Interesse auf Haltung des Hundes sind in jedem Einzelfall abzuwägen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

In Bayern muss man bei einem Nachbarstreit ein sogenanntes außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen, bevor man sein Anliegen vor den staatlichen Gerichten vortragen kann.

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihren Nachbarn, dann wenden Sie sich jederzeit an mich. Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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