„Ich habe den Unfall nicht bemerkt“ kann Sie den Führerschein kosten- Fahrerflucht

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Die Aussage: „Ich habe den Unfall nicht bemerkt“, kann den Betroffenen einer Unfallflucht den Führerschein kosten.
 
Eine Fahrerflucht wird hart bestraft! Ein solche hat Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis (Führerschein), die Leistungen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung, das Punkteregister in Flensburg, zugleich droht meist eine erheblich Geldstrafe.
 
In Bayern ist es üblich, dass bei einer Fahrerflucht die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen und eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro verhängt wird. Zugleich werden Punkte in Flensburg eingetragen. Sehr häufig nimmt die KfZ-Versicherung den Unfallverursacher in Regress und fordert den bezahlten Schaden von diesem zurück. Eine Fahrerflucht kann eine sehr teure Angelegenheit werden.
 
Das richtige Verhalten nach einer solchen Unfallflucht kann dazu führen, dass das Strafverfahren gegen den Betroffenen eingestellt wird. Der Betroffene behält seine Fahrerlaubnis und damit auch seinen Führerschein, wird von der Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung nicht in Regress genommen, spart sich mehrere tausend Euro Geldstrafe und erhält auch keine Punkte Flensburg.
 
Damit eine Bestrafung des Täters erfolgen kann, muss der Unfallfahrer ermittelt werden. Wurde der Unfallverursacher von Dritten beobachtet, notieren diese häufig nur das Kennzeichen. Der Fahrer des Fahrzeugs kann meist nur pauschal beschrieben werden, z.B. männlich, groß, dunkle Haare.
 
Die Polizeibeamten ermitteln den Halter des Fahrzeugs und suchen diesen ggf. zu Hause auf. Zuvor informieren sich diese in der Regel, ob weitere Personen an dieser Anschrift gemeldet sind. Steht plötzlich die Polizei vor der Türe, sollten keine Angaben zur Tat gemacht werden. Folgende Aussage wäre fatal: "Ich habe den Unfall nicht bemerkt." Damit gibt der Fahrzeughalter zu, dass er das Fahrzeug zur Tatzeit gelenkt hat.
 
Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kann auch keine Verurteilung erfolgen. Selbst wenn Passanten den Fahrer an der Unfallstelle kurz gesehen haben, heißt dies nicht, dass diese sich an diesen mehrere Monate später in einer Gerichtsverhandlung noch erinnern können. Häufig erinnern sich diese nur recht grob an das Aussehen des Fahrers, s.o. Daher gilt auch im Fall der Unfallflucht als oberstes Gebot: Schweigen!!!
 
Sagt der Halter zur Polizei, dass er den Unfall nicht bemerkt hat, steht er auf jeden Fall schon einmal als Fahrer fest. Häufig wird die Behauptung, den Unfall nicht bemerkt zu haben, als Schutzbehauptung abgetan, d.h. die Staatsanwaltschaft oder auch der Richter glauben dem Betroffenen nicht. Wird ein Gutachten in Auftrag gegeben und stellt der Sachverständige fest, dass der Unfall bemerkt worden sein muss, wird dem Betroffenen erst recht kein Glauben mehr geschenkt.
 
Aber auch dann, wenn der Fahrer fest steht, gibt es bei einer Unfallflucht zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Welche die geeignete ist, hängt u.a. davon ab, wie lange der Unfallverursacher an der Unfallstelle gewartet hat, ob sich der Unfall zur Tages- oder Nachtzeit ereignet hat, wie lange der Unfall zurückliegt, ob Sach- oder Personenschäden entstanden sind, etc.

Wenn eine dritte Person, z.B. der Beifahrer oder ein Freund, der zur Unfallstelle kam, die Daten des Betroffenen und des beschädigten Fahrzeugs bzw. der Gegenstände (Zaun, Leitplanke, etc.) aufgenommen hat, kann bereits eine Fahrerflucht entfallen, weil die Feststellungen am Unfallort ermöglicht wurden. § 142 StGB bestraft gerade das Nichtermöglichen dieser Feststellungen. Die Feststellungen können auch durch den Beifahrer, einen Freund, ein Familienmitglied oder eine andere Person getroffen werden.
 
Den Unfall muss der Betroffene innerhalb weniger Tage nach dem Unfall bei seiner Haftpflichtversicherung melden, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen. Eine solche kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Da die Staatsanwaltschaft und Gerichte die Schadensakten bei der Versicherung anfordern können, ist bei den Angaben gegenüber der Versicherung höchste Vorsicht geboten. Hier kann es hilfreich sein, mit einem erfahrenen Versicherungsvertreter zu sprechen, um keinen Fehler zu machen.


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