Ich habe eine Google Fonts Abmahnung erhalten! Was nun?

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Seit Tagen und Wochen vergeht kaum ein Tag, an dem uns nicht Betroffene der Google Fonts Abmahnwelle kontaktieren und Hilfe suchen. Einer der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang ist, ob die Google Fonts Abmahnung berechtigt ist bzw. ob man sich wehren kann und wie darauf reagiert werden soll. Im Internet kursieren verschiedene Handlungsempfehlung von einem einfachen Ignorieren bis hin zu gerichtlichen Maßnahmen.

Wir haben bereits umfangreich dazu berichtet, wie wir die rechtliche Situation einschätzen und welche Handlungsempfehlung sich daraus ergibt.


Unser Grundsatzartikel zu dem Thema:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html


Unsere Handlungsempfehlung:

Nach unserer Einschätzung ergibt sich eine klare Handlungsempfehlung.

Wir empfehlen nicht zu zahlen und die Abmahnung zurückzuweisen, da die Abmahnung aus mehreren rechtlichen Gründen angreifbar (insbesondere rechtsmissbräuchlich) ist. Dies kann man selber in Angriff nehmen oder über einen Rechtsanwalt machen. Der Vorteil bei einer anwaltlichen Zurückweisung ist, dass die rechtlichen Argumente optimal dargestellt werden sollten und man selber nicht den Arbeitsaufwand hat, um sich in die Materie einzuarbeiten und den Schriftverkehr mit den Abmahnern zu führen. Sofern Sie anwaltliche Unterstützung benötigen wenden Sie sich gerne an uns.

Wir haben bereits umfangreiche Erfahrung mit der Bearbeitung dieser Fälle und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung zu einem günstigen Festpreis an, der deutlich unter dem von den Abmahnern geforderten Betrag liegt.

Nutzen Sie gerne unser Angebot für ein kostenloses Erstgespräch  (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung  wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden. Gerne können Sie natürlich auch die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de nutzen.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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