Ido Interessenverband – Abmahnung wegen Dawanda-Angebot

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Erneut wurde unsere Kanzlei mit der Überprüfung einer Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. beauftragt. Worum es in der Abmahnung geht, beschreiben wir in diesem Ratgeberartikel.

Die Abmahnung von Anfang Oktober beinhaltet den Vorwurf der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften innerhalb eines Angebotes auf der Onlineplattform „Dawanda“. Konkret wird unserer Mandantschaft Folgendes vorgeworfen:

  • Keine Widerrufsbelehrung
  • Kein Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Information über gesetzliches Mängelhaftungsrecht
  • Keine Datenschutzerklärung
  • Keine Information zur Vertragstextespeicherung

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Warum müssen Onlinehändler diese Angaben vorhalten?

Private Verkäufer sind nicht dazu verpflichtet, derartige Angaben bei Angeboten im Internet vorzuhalten. Wer z. B. nur einmal in zwei Jahren eine gebrauchte Hose verkauft, braucht die rechtlichen Informationen, deren Vorhandensein Ido rügt, nicht angeben. Jedoch sind gewerbliche Händler dazu verpflichtet, die Rechtstexte in korrekter und aktueller Weise vorzuhalten. Ab wann man als Onlinehändler im gewerblichen Umfang anzusehen ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Dies liegt daran, dass es zahlreiche Kriterien gibt, anhand derer eine Einstufung als gewerblicher oder privater Händler vorgenommen wird. Hierzu zählen z. B. Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte, Gleichartigkeit der Produkte, Anzahl der Verkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes etc. Daher ist die Einstufung für einen juristischen Laien wohl kaum möglich und bedarf anwaltlicher Beratung.

Haben Sie eine Ido-Abmahnung erhalten?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen sollten oder nicht, warnen wir davor, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Hieraus kann sich ein Schuldeingeständnis ergeben.

Sind Sie als Online-Händler tätig?

Gerne erstellen wir Ihnen rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt oder Shop. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig
  • Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Gebiet der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung. Sie erreichen uns über diverse Fernkommunikationsmittel. Wir betreuen unsere Mandanten individuell und besprechen die genaue Vorgehensweise mit Ihnen ab.
  • Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie uns gerne unter telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
  • Uns ist die Kostentransparenz sehr wichtig. Deshalb werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
  • Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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