Ido Verband fordert 4.000 € Vertragsstrafe, weil Verstoß gegen Unterlassungserklärung vorliegen soll

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Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der Onlinehändler bei angeblichen Wettbewerbsverstößen abmahnt. Wir berichten häufig in unserem Abmahnblog über derartige Abmahnungen. Nun legte uns einer unserer Mandanten ein Schreiben vor, in dem der Ido Verband die Zahlung einer Vertragsstrafe wegen angeblicher Verstöße gegen eine Unterlassungserklärung fordert.

Unser Mandant – ein Onlinehändler – hatte im Sommer letzten Jahres eine Abmahnung von dem Ido Verband erhalten, weil er angeblich bei Angeboten im Internet gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen haben soll. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet zu haben oder nicht auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht hinzuweisen. Nach Erhalt der Abmahnung gab unser Mandant, den wir zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vertreten hatten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Nun, gut ein dreiviertel Jahr später, erreichte ihn ein weiteres Schreiben von Ido. Ihm wird darin vorgeworfen, in folgenden Punkten gegen die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen zu haben:

- fehlendes Muster-Widerrufsformular

- fehlende Angabe, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält

- keine Belehrung zum Mängelhaftungsrecht

- fehlende Information bzgl. der Vertragstextspeicherung

Diese gerügten Punkte seien Bestandteil der Unterlassungserklärung gewesen. Unser Mandant habe sich seinerzeit dazu verpflichtet, künftig ordnungsgemäß über die genannten Angaben zu belehren. Das Fehlen dieser Informationen sei daher ein Verstoß gegen die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Ido Verband setzt nun eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro fest, die unser Mandant bezahlen soll.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Vertragsstrafenforderung von dem Ido Interessenverband erhalten haben, sollten Sie folgende Ratschläge beachten:

Es sollte nicht "blind" nach Erhalt eines solchen Schreibens die geforderte Vertragsstrafe einfach gezahlt werden. Stattdessen sollte ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zunächst prüfen, ob überhaupt ein Verstoß gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vorliegt. Dies hängt auch mit der seinerzeitigen Abmahnung zusammen! Ein Rechts- oder Fachanwalt sollte daher auch dies mit in seine Prüfung einbeziehen. Sofern tatsächlich ein Verstoß gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung bejaht werden muss, kann es durchaus sein, dass geforderte Beträge zu hoch sind. Je nachdem, wie exakt die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung formuliert wurde, besteht hier noch z. T. großer Verhandlungsspielraum. In jedem Fall lohnt es sich, nicht sofort zu zahlen. Beachten Sie jedoch in jedem Fall gesetzte Fristen, um zu verhindern, dass der Ido Verband gerichtliche Schritte einleitet.

Wie an diesem Fall gut zu sehen ist, haben Onlinehändler zahlreiche Informationspflichten und Belehrungen vorzunehmen. Ein Fehler in diesen Rechtstexten kann im wahrsten Sinne des Wortes "teuer" werden. Daher sollten Sie als Onlinehändler Ihre Rechtstexte immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand halten! Unsere Fachanwaltskanzlei bietet hier einen attraktiven Service: Mit unserem AGB-Update-Paket halten wir Ihre Rechtstexte immer auf dem aktuellen Stand. Dies beinhaltet z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB. Informationen finden Sie auf unserer Homepage!

Wenn Sie abgemahnt wurden oder eine Vertragsstrafenforderung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz unter anderem auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts gerne zur Verfügung. Wir vertreten Mandanten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail, wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall!


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