Illegale Online-Glücksspiele: Mehr als 16.000 Euro zurück!

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Basierend auf der Vorschrift des § 812 BGB, der die ungerechtfertigte Bereicherung regelt, hat das Landgericht Offenburg die N1 Interactive Limited aus Malta zur Rückzahlung einbehaltener Spieleinsätze verurteilt.

Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile im Online-Glücksspiel-Skandal nimmt stetig zu. Jetzt hat das Landgericht Offenburg (Az: 2 O 96/23) die maltesische Anbieterin N1 Interactive Limited verurteilt, an den Kläger 16.390 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11. April 2023 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In diesem Fall klagte ein in Offenburg wohnhafter Kläger gegen eine in Malta ansässige Firma auf Rückzahlung von Einsätzen bei Online-Glücksspielen. Zwischen dem 23. Juni 2021 und dem 1. Februar 2023 hat der Kläger an den von der Beklagten betriebenen Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt die besagten 16.390 Euro verloren. 

„Der Kläger argumentiert, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung dieser Einsätze habe, da die Spielverträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) nichtig seien. Die Beklagte, die in Deutschland über keine entsprechende Erlaubnis oder Konzession verfügt, verteidigt ihre Geschäftstätigkeit mit Verweis auf Artikel 56 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU regelt. Das Gericht stellte fest, dass die Klage zulässig und begründet ist. Die internationale Zuständigkeit ergibt sich aus der EU-Verordnung 1215/2012, da der Kläger im Gerichtsbezirk wohnt und als Verbraucher gilt. Die Entscheidung beruht hauptsächlich auf dem Vortrag des Klägers, da die Beklagte in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag gestellt hat“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Marburg erstritten.

Dem Kläger wurde ein Rückzahlungsanspruch in der Höhe von 16.390 Euro zugesprochen, basierend auf § 812 BGB, der ungerechtfertigte Bereicherung regelt, in Verbindung mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Die Spielverträge wurden als unwirksam angesehen, weil sie ohne Rechtsgrund zustande kamen. Zusätzlich wurde der Beklagten seitens des Klägers durch ein anwaltliches Schreiben eine Frist zur Rückzahlung gesetzt, wodurch die Beklagte ab dem 11. April 2023 in Verzug geraten ist. Das Gericht entschied weiter, dass § 4 GlüStV mit höherrangigem EU-Recht vereinbar ist und sah keinen Grund für eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, da keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts offen ist, die nicht bereits geklärt wäre. „Das Landgericht Offenburg verweist explizit auf die Anwendung von § 134 BGB. Demnach ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Das ist im Online-Casino-Skandal beinahe grundsätzlich der Fall, sodass geschädigte Verbraucher weiterhin gute Chancen haben, ihr in der Vergangenheit verlorenes Geld von Anbieterinnen dieser Online-Casino-Spiele zurückzuholen“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Für den Verbraucherschutzanwalt und Glücksspielrechtsexperten ist folgendes klar: „Das ist ein weiteres schlagkräftiges Urteil für geschädigte Spieler vor deutschen Gerichten, um ihre Verluste zurückzuerhalten. Die Chancen dafür sind nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 100 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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