Illegales Online-Glücksspiel: PlayCherry (www.sunmaker.de) muss über 154.000 Euro an Verbraucher zurückerstatten

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PlayCherry, ein Online-Glücksspielanbieter, ist dazu verpflichtet, einem geschädigten Verbraucher eine Summe von über 154.000 Euro zurückzuerstatten, da das Unternehmen gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat.

Das Landgericht Berlin hat am 9. August 2023 ein Urteil gefällt, in dem PlayCherry Limited, Betreiber eines Online-Casinos unter der Website "www.sunmaker.de", dazu verurteilt wurde, einem geschädigten Verbraucher insgesamt 154.238 Euro zurückzuerstatten. Dieser Betrag entspricht den Verlusten, die der Spieler beim Online-Glücksspiel erlitten hat. Das Gericht erklärte die Spielverträge als nichtig, da PlayCherry gegen das damalige Verbot von Online-Glücksspielen im deutschen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat.

Der Kläger hatte zwischen Dezember 2015 und März 2018 an Glücksspielen teilgenommen, als solche Online-Angebote in Deutschland noch eindeutig illegal waren. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags, der die Organisation und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele untersagt. Es betonte, dass die Anerkennung illegaler Glücksspielverträge und das Behalten des Geldes durch die Anbieter die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere den Schutz vor Spielsucht und Jugendschutz, untergraben würden. Das Gericht entschied auch, dass die Unwissenheit des Klägers über das Verbot keine Entschuldigung für die Beibehaltung der Verluste sei, da die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass der Kläger vom Verbot wusste. Es war jedoch offensichtlich, dass die Betreiberin sich der Illegalität ihres Angebots bewusst war, während der Kläger davon keine Kenntnis hatte.

Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und Experte für Verbraucher- und Anlegerschutzthemen, erklärte, dass trotz der Lockerung der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags seit dem 1. Juli 2021 diese Änderungen nicht rückwirkend gelten und viele Anbieter immer noch keine gültige deutsche Lizenz haben. Spieler, die unter ähnlichen Umständen Geld verloren haben, könnten daher gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern. Die Rechtsprechung, die Verbraucher schützt, basiert vor allem auf § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in dem es heißt: "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Dr. Gerrit W. Hartung, der ein umfangreiches Netzwerk von Prozessfinanzierern für die Geltendmachung von Forderungen aus illegalem Online-Glücksspiel aufgebaut hat, betonte: "Der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung der getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher aus § 812 BGB. Die Rückforderung des insgesamt verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist vergleichsweise unkompliziert, da es sich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB handelt, aufgrund der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund des Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag. Dies hat erhebliches Potenzial, da unserer Einschätzung nach weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland existieren!"

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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