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Illegales Online-Glücksspiel: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

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Der Markt des illegalen Online-Glücksspiels wächst stetig. Allein der Umsatz durch Online-Casinospiele wird auf mehr als 700 Mio. € jährlich geschätzt. Dabei ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Online-Glücksspiele durch den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland verboten. Gleiches gilt für die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel. Deshalb sollten Sie Ihre verlorenen Spieleinsätze von den Banken bzw. Zahlungsdienstleistern zurückfordern. Die Anwaltskanzlei Lenné unterstützt Sie dabei gerne.

Häufig gestellte Fragen der Klienten:

Wie lange kann man die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal o. ä. bei Anbietern geltend machen? 

Das hängt von der jeweiligen Zahlungsart ab. Länger als 3 Jahre zurück verfolgt unsere Kanzlei solche Ansprüche nicht, da dies derzeit noch ausgeschlossen scheint. Die 3 Jahre werden jedoch immer ab dem 01.01. eines Jahres gerechnet. Bis zum 31.12.2019 können also noch Zahlungen verfolgt werden, die ab dem 01.01.2016 gezahlt worden sind.

Schnell sein lohnt sich

Haben Sie per Lastschrift gezahlt, können Zahlungen der letzten 8 Wochen ohne Angabe von Gründen storniert werden. In Ihrem Online-Banking-Portal gibt es eine Funktion dafür. Die Stornierung können Sie also selber vornehmen.

Bei Zahlungen per Lastschrift, die bis zu 13 Monate zurückliegen, braucht man eine Begründung. Mit einem Anwalt kann aber auch dieses Geld gerettet werden, abhängig davon, wie die AGB der jeweiligen Bank lauten.

Wird das Geld dann zurück überwiesen? 

Die Bank schreibt Ihrem Konto den Betrag der Lastschrift wieder gut.

Ein Bezahldienst muss Ihnen nach Ansicht unserer Kanzlei Schadensersatz zahlen.

Können die Casinos Regress von mir verlangen?

Früher hieß es: „Spielschulden sind Ehrenschulden.“ Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) formuliert das in § 762 zur Überschrift Spiel und Wette heute jedoch anders:

Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.

Der Anwaltskanzlei Lenné ist kein einziger Fall bekannt, in dem jemals ein Spielcasino eine solche Regressforderung gestellt hätte. Theoretisch wäre es zwar denkbar, dass so etwas passiert. Doch müsste das Casino dann die Bezahlung für eine illegale Leistung vor Gericht einklagen. Die Gefahr eines solchen Verfahrens scheint also überaus gering.

Wenn Glücksspiel illegal ist, muss ich dann ein Strafverfahren fürchten? 

Theoretisch wäre das möglich. Erlebt hat unsere Kanzlei das bisher nicht. Und selbst wenn, wäre die Straferwartung gegen den möglichen wirtschaftlichen Vorteil abzuwägen.

Besonders vorsichtig sollten jene sein, die z. B. Beamte sind oder werden wollen, die bereits vorbestraft sind oder besondere Berufe ausüben, z. B. in sicherheitsrelevanten Bereichen, für die ein sauberes Führungszeugnis benötigt wird. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie sich in unserer Kanzlei zu diesen besonderen Risiken beraten lassen.

Wird mir durch Paypal/Kreditkartenunternehmen/Bank gekündigt?

PayPal kündigt regelmäßig die Konten, die von unserer Kanzlei angegriffen werden.

Theoretisch könnten auch Kreditkartenunternehmen und Banken die Geschäftsbeziehung kündigen. In manchen Fällen rät die Anwaltskanzlei Lenné ihren Mandanten sogar, es darauf ankommen zu lassen. In einem gerichtlichen Verfahren hat man nämlich als Beklagter häufig die bessere Gefechtsposition.

Wie stehen die Erfolgsaussichten? 

In unserer Kanzlei haben wir bereits zahlreiche Erfolge verbuchen können. Nicht immer klappt es zu 100 %. Außerdem gibt es auch Zahlungsdienstleister, bei denen noch nicht klar absehbar ist, was möglich ist und was nicht. In einer Erstberatung erfahren Sie, wie es sich in Ihrem Fall verhält.

Welche Risiken gibt es noch? 

Nichts im Leben ist völlig ohne Risiko. Theoretisch wäre es denkbar, dass eine Bank die Geschäftsbeziehung mit Ihnen kündigt und sich dadurch Bonitäten verringern. Dieses Risiko besteht jedoch schon, wenn man nur Glücksspiel spielt. Bislang ist das noch nicht vorgekommen.

Muss ich mit „Anfeindungen“ seitens des Casinos rechnen? 

Es ist möglich, dass Casinos einem Mails schicken. Die Anwaltskanzlei Lenné rät ihren Kunden, diese Nachrichten abzuheften. Ernsthaftes ist bisher jedoch nie passiert.

Was kosten mich Ihre Dienste? (Erfolgshonorar? Rechtsschutzversicherung? Rechnung?)

Bei Glücksspielproblemen helfen Rechtsschutzversicherungen leider nicht weiter. Die Abrechnung der Kanzlei erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei ist die Höhe der Spielverluste maßgeblich. Das außergerichtliche Vorgehen kostet selten mehr als 10 % Ihrer Verluste. In Einzelfällen sind Erfolgshonorare möglich. Unsere Kanzlei kooperiert dabei auch mit entsprechenden Dienstleistern.

Gibt es Glücksspiele, z. B. Sportwetten, die nicht illegal sind? 

In Einzelfällen kann es Glücksspiele geben, die nicht illegal sind. Auf die juristische Vorgehensweise, die letztlich in den meisten Fällen auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Zahlungsdienste basiert, hatte das jedoch bislang noch nie Auswirkungen.

Wie verhält es sich mit der Beweisbarkeit bei solchen Zahlungen? Reicht da die Kreditkartenrechnung?

Benötigt werden Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Spielkontenübersichten und Excel-Tabellen. Grundsätzlich sollte man mit Beweismitteln nicht sparsam sein. Wo haben Sie gespielt? Wann wurde was auf welchem Zahlungsweg bezahlt? Außergerichtlich wird nicht viel benötigt. Läuft es aber auf einen Prozess hinaus, kommt es auf Details an und es muss mehr geleistet werden. 

Leiten Sie erste Schritte selbst und ohne anwaltliche Hilfe ein, um sich Ihr Geld zurückzuholen!

Um die Zahlungen zurückzuholen, sollten Sie sämtliche Mittel ausschöpfen. Der Vorteil: Ggf. können Sie Zahlungen auch noch ohne die Mitwirkung des Zahlungsdienstleisters zurückerhalten.

Wenden Sie sich daher unverzüglich wie folgt an Ihre Bank:

  • Widerrufen Sie sämtliche Lastschriften, die als Zahlungen für Spieleinsätze erfolgt sind. Zahlungen per Lastschrift können i. d. R. binnen 8 Wochen zurück gebucht werden.
  • Widersprechen Sie einer erfolgten Kreditkartenbelastung und fordern Sie das Kreditkartenunternehmen auf, die Zahlung zurück zu buchen.
  • Versuchen Sie, getätigte Überweisungen von Ihrem Girokonto durch die Bank zurückholen zu lassen.

Wichtig ist, dass Sie sofort handeln! Zögern Sie nicht. Jeder Tag zählt.

Die Anwaltskanzlei Lenné unterstützt Sie selbstverständlich gerne – egal wo Sie wohnen! Alle Beratungen können auch per E-Mail oder Telefon erfolgen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung.



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