ImmoAnlageKonzept GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäft an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der ImmoAnlageKonzept GmbH, Neustadt bei Coburg, mit Bescheid vom 3. April 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Dies meldete die BaFin am 16.04.2019.

Nach Angaben der BaFin nahm die ImmoAnlageKonzept GmbH Gelder von Immobiliensuchenden mit dem Versprechen der Rückzahlung bzw. Weiterleitung als Kaufpreiszahlung an einen möglichen Immobilienverkäufer entgegen.

Die BaFin teilte dabei mit, dass die ImmoAnlageKonzept GmbH damit ein Einlagengeschäft betrieben habe, welches eine erforderliche Erlaubnis der BaFin benötigt habe. Diese Erlaubnis lag wohl nicht vor. Die Gesellschaft wäre somit nach dem Bescheid verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber bzw. Anleger zurückzuzahlen.

Zu beachten ist aber, dass der von der BaFin gegenüber der ImmoAnlageKonzept GmbH erteilte Bescheid zwar von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig ist. Das bedeutet, dass die ImmoAnlageKonzept GmbH gegen den Bescheid noch Rechtsmittel einlegen kann, um diesen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Kurz gesagt ist nun aber die ImmoAnlageKonzept GmbH nach dem existierenden Bescheid der BaFin zunächst verpflichtet, allen Anlegern die von diesen eingezahlten Gelder zurück zu zahlen.

Die Frage stellt sich natürlich was passiert, wenn die von der BaFin geforderten Rückzahlungen an die Geldgeber nicht von der ImmoAnlageKonzept GmbH geleistet werden (können). Was passiert dann mit der Gesellschaft? An wen können sich Geldgeber, die keine Immobilien erworben oder Verluste erlitten haben wenden?

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