Immobiliendarlehensverträge mit der BW Bank noch bis zum 21. Juni widerrufen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen in ganz Deutschland

Kreditinstitute wie die BW Bank sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren. Dieser Informationspflicht kamen viele Banken aber offenbar nur unzureichend nach – zahlreiche deutsche Gerichte befanden entsprechende Belehrungen in Verfahren bereits für ungültig.

Der BGH als höchstes deutsches Gericht hat bereits mehrfach entsprechende Belehrungen für ungültig erklärt und damit die Rechtsprechung seiner Vorinstanzen bestätigt. Schätzungsweise 80 % der im Bundesgebiet existierenden Belehrungsformulare zu Immobiliendarlehensverträgen enthalten Fehler und sind damit potenziell ungültig und widerrufbar.

Darlehensnehmer haben damit in Zeiten historisch niedriger Zinsen an den Geldmärkten die Möglichkeit, ihr Vertragsverhältnis ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu verlassen und ihr Darlehen zu deutlich attraktiveren Konditionen umzuschulden.

Denn bei Ungültigkeit einer Widerrufsbelehrung, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Darlehensnehmer können ihre Verträge damit noch heute widerrufen, ohne die im Kündigungsfall fällige teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. 

Hier sind durch eine geschickte Neuanlage zu deutlich attraktiveren Konditionen tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Nach Änderung der Rechtslage bleibt Darlehensnehmern nicht viel Zeit

Nach einer Gesetzesänderung von Anfang des Jahres bleibt Darlehensnehmern noch bis zum 21. Juni Zeit ihre Verträge zu widerrufen. Das bisher unbegrenzt, „ewig“, auszuübende Widerrufsrecht ist Geschichte. Einziger nachvollziehbarer Grund für die Änderung der Rechtslage sind Bankeninteressen – die Kreditinstitute standen durch das zeitlich nicht beschränkte Widerrufsrecht vor einem kaum kalkulierbaren Risiko. Die Politik hat hier einen tiefen Eingriff in Verbraucherrechte verabschiedet. Dennoch müssen sich Darlehensnehmer beeilen.

Auch Verträge der BW Bank könnten noch widerrufbar sein – jetzt prüfen lassen!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der BW Bank sind häufig fehlerhaft. Die Verträge der Bank sind damit möglicherweise widerrufbar. Darlehensnehmer sollten eine umgehende Prüfung durch unsere Experten veranlassen. Im Folgenden werden einige typische Fehle der Belehrungen dargestellt. Betroffen sind Verträge aus allen Jahrgängen.

Beginn der Widerrufsfrist in Formularen der BW Bank nicht eindeutig bestimmt

In vielen Belehrungen der BW Bank heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Diese Formulierung legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Widerrufsfrist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig sein könnte. Ob das tatsächlich der Fall ist und welche Voraussetzungen dann möglicherweise noch erfüllt werden müssen, bleibt aber unklar. Insofern gerät die Belehrung der BW Bank schon an dieser Stelle eindeutig in Konflikt mit dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot. Ihre Gültigkeit ist daher sehr fraglich.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Widerrufsbelehrungen der BW Bank

Weiterhin findet sich in den Belehrungen ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Dem rechtsunkundigen Darlehensnehmer dürfte in der Regel unklar sein worum es sich dabei handelt. Da ein finanziertes Geschäft nicht zwangsläufig in Verbindung mit einem Darlehensvertrag vorliegen muss – bei der Konstellation handelt es sich eher um einen Ausnahmefall – ist der Absatz in der Regel völlig überflüssig. Insofern ist kaum nachvollziehbar, warum der Absatz in sämtlichen Belehrungen zu finden ist. Nach Vorgabe des Gesetzgebers sind überflüssige und für den Darlehensnehmer verwirrende Absätze unbedingt zu unterlassen. Die Gültigkeit der Belehrung ist daher fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Immobiliendarlehens bei der DBV Winterthur durch unsere Experten.

Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück. Aktuell sind wir verstärkt mit der Vertretung von Darlehensnehmern verschiedenster Kreditinstitute befasst und sind daher der ideale Partner für Ihren erfolgreichen Widerruf.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenfreie und völlig unverbindliche Ersteinschätzung zu ihren individuellen Widerrufsmöglichkeiten an. Legen Sie uns dazu einfach ihre individuellen Vertragsunterlagen vor.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5.Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten