Immobilienkauf in Spanien 22/23, Erbe und deutscher ehelicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

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Immobilienkauf mit Rechtssicherheit in Spanien im Jahre 2022, 2023
Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Barcelona, Costa Brava, Tortosa, Andalusien

Wir bieten die Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes in Spanien an und die notwendigen Rechtsfragen werden vorab geklaert, so dass Ihnen kein Vermoegensschaden entsteht und auch die Zukunft mit Erbschaft, Gueterstand und Nachlassplanung schon beim Immobilienkauf bedacht werden.
Wenn Sie von einem Makler in Spanien eine Immobilie erwerben, dann werden Sie schnellstens feststellen, dass der Makler den Verkauf forciert, aber nicht auf Ihre persoenlichen rechtlichen und steuerlichen Beduerfnissen eingeht, deshalb sind Sie mit uns als Rechtsanwaelte und Steuerberater in Spanien und Deutschland mit internationalen Rechtskenntnissen und spanischen Immoblienrecht, Erbrecht und Erbschaftssteuerfachwissen gut beraten.

Wenn wir fuer Sie die rechtliche Vorkontrolle der Immobilie durchgefuehrt haben und das Ergebnis positiv ist, und sich dann die Frage stellt, ob man alleine kauft, oder mit dem Ehepartner, mit Kindern oder Niessbrauch, dann ist eine Beratung zu empfehlen, und am folgenden Beispiel des Gueterstandes erkennen Sie die Komplexitaet.

Der Immobilienkauf in Spanien und der eheliche Güterstand sind stets problematisch, wenn nicht in Spanien Ansässige Immobilien erwerben, und einen anderen Güterstand als den spanischen Güterstand der Gütergemeinschaft (sociedad ganancial) haben.

Bei jedem Immobilienkauf in Spanien kommt es zur Problematik, wenn ein Ehepaar die Immobilie kauft, welcher Güterstand im Grundbuch in Spanien eingetragen wird.

Beispiel

Ein deutsches Ehepaar kauft eine Immobilie in Palamos und möchte diese Immobilie als Ferienimmobilie nutzen.

Es ergeben sich verschiedene Möglichkeiten

1. Die Ehegatten haben einen deutschen Ehevertrag mit Gütertrennung

Dies ist die einfachste Konstellation und mit Vorlage des Ehevertrages wird die Gütertrennung in das spanische Grundbuch eingetragen.

Beratung

Auch in diesen Fällen ist eine Beratung zu empfehlen, da eine Miteigentumssituation bei Streit zu einer Teilungsversteigerung führen kann.

Dies sollte schon aus Kostengründen vor ab beim Immobilienkauf in Spanien vermieden werden.

2. Die Ehegatten haben keinen Ehevertrag und sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.

Die Zugewinngemeinschaft wird als „hinkende“ Gütertrennung verstanden, jeder Eigentümer hat sein Alleineigentum und nur bei Scheidung oder Erbschaft kommt es zu einem schuldrechtlichen Ausgleich.

Die spanischen Notare haben meist kein Verständnis für die deutsche Zugewinngemeinschaft, und in den Kaufurkunden in Spanien finden sich verschiedenste Bekundungen, wie comunidad de bienes (Gütergemeinschaft), regimen legal matrimonial sin acreditar (Güterstand ohne Nachweis) etc.

Diese Unklarheiten sind risikobehaftet, insbesondere, wenn ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen verkaufen möchte, oder es zu einer Erbschaft kommt und aus steuerlichen Gründen definiert werden muss, wer der Eigentümer ist.

Der Nachweis des gesetzlichen ehelichen Güterstandes kann vom Notar oder Grundbuch nicht mehr verlangt werden.

Entscheidung Aufsichtsbehörde der Notare und Grundbuchämter

Mit der Entscheidung vom 07.09.2018 der Aufsichtsbehörde der Notare und Grundbuchämter in Spanien gegen eine Entscheidung des Grundbuches von Alicante ist die Eintragung des gesetzlichen deutschen Güterstands, der Zugewinngemeinschaft, vorgeschrieben.

Im vorliegenden Falle kaufte eine Spanierin, steuerlich ansässig in Deutschland und verheiratet mit einem Deutschen im gesetzlichen deutschen Güterstand, alleine zu 100 % eine Immobilie in Alicante.

Das Grundbuchamt in Alicante verweigert die Eintragung, da der Notar nicht die notwendigen Nachweise für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgelegt hat und der Ehegatte auch dem Kauf und dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft zugestimmt hat.

Diese Eintragungsverweigerung im Grundbuch verstößt gegen das spanische Immobilienrecht und Registerrecht, art.92 RH.

Nach Art.159 RN ist die Erklärung eines Ehegatten, der die Immobilie erwirbt, ausreichend, um den Güterstand zu bestimmen.

Im vorliegenden Falle gilt damit die Zugewinngemeinschaft und die Ehefrau kann die Immobilie jederzeit alleine verkaufen, wenn es nur eine Ferienimmobilie ist und nicht über das ganze Vermögen verfügt wird.

Bestimmungen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

§ 1364 BGB Vermögensverwaltung

Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig; er ist jedoch in der Verwaltung seines Vermögens nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt.

Nutzen Sie unser Kompetenzwissen zur Abwicklung Ihres Immobilienkaufes in Spanien mit Rechtssicherheit im Jahre 2022-2023. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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