Nichtresidentensteuer Spanien 2024 aktuell pro und contra

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Nichtsteuerresidenten Besteuerung Spanien: Touristische Vermietung Kanarische Inseln 2024 und Steuerneuheiten Spanien, Mallorca
 
 Zum 1.1.24 wurde nicht nur die Umsatzsteuerfreistellung fuer Steuerlich Nichtansaessige Freiberufler und gewerblich taetige eingeschraenkt, sondern diese oft beliebte „Kleinunternehmerregelung“ wurde oftmals von Ferienvermietern genutzt, da eben bis 30.000 Euro keine Umsatzsteuererklaerung abgegeben werden musste, bzw nur die Jahresmeldung.

Unsere Kanzlei hat nunmehr eine schriftliche Anfrage an die kanarische Finanzbehoerde gestellt, in welchem Umfang mit und mit welchem Grund nicht steuerlich Ansaessige diskriminiert werden und ob es jede Art von touristischer Vermietung betrifft.


Jeder Einzelfall ist zur Zeit zu pruefen, ob die Anmeldung in der privaten touristischen Vermietung auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc richtig erfolgte.


 Regelung fuer ganz Spanien, Teneriffa und Mallorca:

Positiv gilt seit dem 1.1.2024, dass nicht mehr vierteljaehrlich die Gewinnsteuermeldung 210 fuer Nichtresidenten abgegeben werden muss, sondern nur noch jaehrlich, erstmals bis zum 20.1.25. 
 Diese Steuererklaerung kann dann mit der Leerstandszeitenerklaerung zusammen bearbeitet werden.

Steuertipp: Abschreibung 3% vom Gebäudewert zur Steuerminderung

Schliesslich sei noch darauf hinzuweisen, dass jeder Nichtsteuerresident auf seine Einkuenfte aus Vermietung auch die Abschreibung des Immobiliengebaeudewertes mit 3% anteilig dem Vermieteten Zeitraum steuermindernd geltend machen kann. Pruefen Sie Ihre Steuererklaerung 210, ob die Abschreibung steuermindernd angesetzt wurde.



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