Immobilienkauf Katalonien Costa Brava im Jahr 2022

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Rechtstipp: Aufschiebende Bedingung im Vorvertrag beim Immobilienkauf mit Finanzierung

Unser Service

Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes preiswert und effizient unter Anwendung der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte von Barcelona, Costa Brava und Katalonien, sodass Sie sorglos eine Immobilie in Katalonien und Barcelona erwerben können, und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz beim Immobilienkauf in Katalonien mit den Besonderheiten des katalanischen Immobilienrechts wie die Sonderklausel, dass ein Käufer bei einem Immobilienkauf ohne Verlust der Anzahlung zuruecktreten kann, wenn er nicht die Finanzierung erlangt.

Wir betreuen den gesamten Immobilienkauf in Barcelona, Sitges, Tossa de Mar, Girona, Tortosa, sei es der Apartmentkauf, das Vermietobjekt mit anschließender touristischer Vermietung, die renovierungsbedürftige Immobilie, Finca rustica, oder das Hotel zur Kapitalinvestition.

  1. Stufe Vorkontrolle – Lasten und Schuldenfreiheit – Grundbuchkontrolle
  2. Vorbereitung des risikobehafteten und doch im Handelsverkehr üblichen Vorkaufvertrag (contrato de arras)

Beispiel aus der Praxis

Die Wichtigkeit der richtigen Gestaltung durch einen rechtskundigen Rechtsanwalt unserer Kanzlei Legalium wird ersichtlich, ob man einen Standardformularvertrag nutzt oder einen professionell erstellten Vertrag.
Merke: Der Makler vertritt niemals die Käuferinteressen und hat nur das Ziel schnellstmoeglich das Kaufgeschaeft abzuschliessen, um seine Kommission zu kassieren. Aus diesem Grunde werden Reservierungsvertraege mit geringer Anzahlung zwischen 500 Euro und 3000 Euro vorgelegt, die meist verdeckte Bindung unter Anzahlungsverlust enthalten, um selbst bei rechtlichen oder technischen Maengeln einen Verkauf durchzusetzen.
TIPP: Unterschreiben Sie als Immobilienkäufer keinen Reservierungsvertrag, den wir als Rechtsanwaelte nicht vorher zum Schutz Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen geprueft haben.

In dem noch immer aktuellen Urteil vom Berufungsgericht in Barcelona vom 09.04.2018 hat ein Käufer einen Vorvertrag unterschrieben und 10.000 Euro Anzahlung geleistet, mit der typischen Klausel gemäß Art. 1454 CC Spanisches Zivilgesetzbuch, dass er 10.000 EUR verliert, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Datum den Restkaufpreis bezahlt und beim Notar die notarielle Kaufurkunde zum Eigentumserwerb unterschreibt.

Im vorliegenden Falle, konnte der Käufer der Immobilie den Restkaufpreis nicht aufbringen und damit den Vertrag nicht erfüllen. Der Verkäufer wollte die 10.000 EUR nicht mehr zurückzahlen.

Der Käufer der Immobilie war anwaltlich gut beraten, da er in den Vorkaufvertrag (contrato de arras) eine aufschiebende Bedingung aufnehmen ließ, die den Vertrag solange unwirksam ließ, bis der Käufer die notwendige Finanzierung des Kaufpreises von einer Bank erhielt.

Da der Käufer nachweisen konnte, dass der Immobilienkauf aufgrund der fehlenden Finanzierung der Immobilie in Barcelona scheiterte, war der Vorvertrag wirksam und der Verkäufer der Immobilie musste die 10.000 EUR Anzahlung zurückzahlen.

An diesem Beispiel ist zu erkennen, dass eine professionelle anwaltliche Begleitung den Immobilienkauf absichert.

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket für die Vollabwicklung von Ihrem Immobilienkauf in Barcelona, Sitges, Tossa Mar, Girona, Figueres, Roses und Tortosa.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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