Immobilienkauf auf Mallorca und Ibiza

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Immobilienkauf in Spanien im Jahr 2019

Hausbesetzung

Beim Kauf einer Ferienimmobilie auf Mallorca, Ibiza aber auch auf Teneriffa oder anderorts in Spanien ist stets zu prüfen, ob Vorkaufsrechte bestehen. Einer der gesetzlich festgelegten Vorkaufsrechte ist das spanische Vorkaufsrecht des Mieters.

Spanisches Immobilienrecht, spanisches Grundbuchrecht

Das spanische Immobilienrecht und Grundbuchrecht im Besonderen schützen den Immobilienkäufer. Mietverträge gegen Immobilienkäufer haben keine Wirkung, wenn diese nicht im Grundbuch eingetragen oder anderweitig bekannt sind.

Als deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei sorgen wir für die ordentliche und vollständige rechtliche Kontrolle Ihrer Wunschimmobilie in Spanien, bevor Sie diese kaufen.

Immobilie besetzt, was tun?

Doch neben dem rechtlich geregelten Mietrecht gibt es in Spanien das Problem der Hausbesetzung, nicht nur in Palma de Mallorca, auch in Barcelona, Costa Brava, Madrid, Fuerteventura und Teneriffa ist dieses soziale Problem anzutreffen.

Der rechtmäßige Eigentümer musste bislang zeitaufwendige Räumungsprozesse führen, um wieder in den Besitz seiner Immobilie zu kommen und die sogenannten Besetzer, ocupas, räumen zu lassen.

Im Juli 2018 gab es eine gesetzliche Erleichterung, dass der Besetzer einen Mietvertrag vorzuweisen hatte, ansonsten die Räumung sofort stattfinden konnte.

Doch die organisierten Hausbesetzer hatten Mietverträge gefälscht und damit die gesetzliche Maßnahme wieder ins Leere laufen lassen.

Mit der Notiz vom spanischen Kongress zum 01.02.2019 wurde jetzt ein neuer Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht mit dem folgenden Inhalt.

Hausbesetzung in Spanien – Gesetzesentwurf

  1. Gesetzliche Definition der Hausbesetzung, nämlich die Besitzentziehung ohne Mietzahlung entgegen dem Willen des Eigentümers der spanischen Immobilie.
  2. Der Hausbesetzer wird nunmehr als Straftäter im Rahmen eines Hausfriedensbruches angesehen und nicht nur mit einer Geldbuße, sondern mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren gedroht.
  3. Bislang war dies nicht der Fall. Nur, wenn der Besetzer beim Aufbrechen der Türen der Immobilie von der Polizei gefasst wurde, wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
  4. Die Polizei soll innerhalb von 24 Stunden die besetzte Immobilie räumen können.
  5. Das Wohnungseigentumsrecht (ley de propiedad horizontal) soll geändert werden, dass nicht nur der einzelne Eigentümer, sondern auch die Wohnungseigentumsgemeinschaft aktiv legimitiert ist und ein Räumungsverfahren einleiten kann, wenn eine Störung des Hausfriedens durch die Besetzer entsteht.

Schließlich werden die Eintragungen von Hausbesetzern im Einwohnermeldeamt als Bürger rechtlich als unwirksam erklärt.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, dann hat der Immobilieneigentümer auf Mallorca, Ibiza, Teneriffa oder anderorts in Spanien wieder Rechtssicherheit, da gerade der ausländische Eigentümer einer Ferienimmobilie in Spanien besonders betroffen ist, da durch den Leerstand Hausbesetzer ein einfaches Handeln haben und durch die fehlende sofortige Reaktion durch die Abwesenheit bislang dem Eigentümer nur der Zivilrechtsweg mit einer Räumungsklage offenstand. Dies soll sich jetzt insofern ändern, dass die Polizei den Rechtsfrieden herstellt und strafrechtliche Folgen dem Hausbesetzer angedroht werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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