Immobilienverkauf aus Erbengemeinschaft

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2024 (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die vielen Immobilienerben Freude bereiten dürfte. Diese Entscheidung betrifft die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammen.

Bisher war es gängige Praxis, dass das Finanzamt solche Gewinne gemäß dem Einkommensteuergesetz als private Veräußerungsgeschäfte besteuerte, insbesondere wenn zwischen dem Ankauf und dem Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre vergangen waren. Dies wurde früher als Spekulationsgeschäft bezeichnet.

Das Urteil des BFH stellt jedoch klar, dass der Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft nicht als Anschaffung betrachtet werden kann. Daher liegt auch kein Veräußerungsgeschäft vor, für das Einkommensteuer zu zahlen wäre.

Diese Entscheidung hat eine erhebliche Bedeutung für Immobilienerben, insbesondere in Fällen, in denen eine Erbengemeinschaft ohne Testament besteht. Es ist ratsam, den Nachlass frühzeitig zu regeln, um potenzielle Probleme bei der Aufteilung zu vermeiden.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieses BFH-Urteil keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Erbschaftsteuer hat. Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer bleiben unverändert. Zum Beispiel liegt der Freibetrag für Ehe- und Lebenspartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro. Jeder andere, einschließlich Bekannte und Freunde, kann bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben. Beträge über diesen Freibeträgen unterliegen der Erbschaftsteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Bundesfinanzministerium möglicherweise einen sogenannten Nichtanwendungserlass zu diesem Urteil veröffentlichen könnte, der die Finanzverwaltung anweist, das Urteil nicht zu berücksichtigen. Dies wird derzeit geprüft.

Darüber hinaus könnte diese Entscheidung des BFH auch Auswirkungen auf die Planung und Gestaltung von Nachlässen haben. Immobilienerben könnten nun Möglichkeiten erwägen, um potenzielle Steuerlasten zu minimieren, indem sie ihre Nachlassplanung entsprechend anpassen.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Rechtssicherheit für Immobilienerben durch dieses Urteil gestärkt wird. Die Klarstellung bezüglich der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammen, bietet eine wichtige Orientierung für Steuerpflichtige und ihre Berater.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass dieses Urteil des BFH erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Immobilienerben hat und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Nachlassplanung unterstreicht, um potenzielle steuerliche Fallstricke zu vermeiden.


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