Impfpassfälschung – update zu Strafverfahren und Urteilen

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Strafverteidiger und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Bei Verfahren wegen Impfpassfälschung kommt es darauf an, ob die Tat vor oder nach dem 24.11.2021 stattgefunden hat. Nach dem 24.11.2021 hat nämlich der Gesetzgeber eine besondere Gesetzgebung zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen nachgeschärft, die ab dann die Strafbarkeit der Impfpassfälschung mit regelt.

Eine (vermeintliche) Impfpassfälschung, die sich vor dem 24.11.2021 ereignet hat, fällt nicht unter die besondere Gesetzgebung. Gerichte müssen deshalb entscheiden, ob daraus eine sogenannte Sperrwirkung folgt, ob damit also die Strafbarkeit wegen der allgemein gefassten Norm der Urkundenfälschung ausgeschlossen ist, oder nicht. Anders ausgedrückt: Es geht darum, ob eine Impfpassfälschung vor dem 24.11.2021 als Urkundenfälschung gilt und sich der Angeklagte deswegen strafbar gemacht hat (Sperrwirkung: nein), oder nicht, und er deshalb freigesprochen wird (Sperrwirkung: ja).

Der Strafverteidiger und Arbeitsrechtler Anwalt Bredereck gibt einen aktuellen Überblick über Strafverfahren und Urteile in der Bundesrepublik. Und er gibt Tipps, wie man eine Strafbarkeit möglichst vermeiden kann:

Im Hinblick darauf, wie Gerichte bundesweit entscheiden, kann man von einer Art Flickenteppich sprechen. Da sind zum einen die Oberlandesgerichte Hamburg, Stuttgart, Celle und Schleswig-Holstein, wo man die Sperrwirkung abgelehnt hat, also eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung grundsätzlich bejaht.

Andernorts hat man aber eine Sperrwirkung gesehen, so am Oberlandesgericht Bamberg und am Bayerischen Obersten Landesgericht, interessanterweise dort also, wo die Straferwartung tendenziell eher hoch ist.

Ausdrücklich teile ich die Auffassung der Bayerischen Gerichte: Es ist meiner Meinung nach nicht richtig, eine Handlung, die unter eine besondere Gesetzgebung fallen könnte, aber letztlich nicht darunter fällt, nach einer allgemein gefassten Norm im Strafrecht zu verurteilen.

Letztlich wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, was aber noch nicht geschehen ist. Was dort entschieden wird, gilt dann grundsätzlich für zukünftige Gerichtsentscheidungen zur Strafbarkeit von Impfpassfälschungen.

Da niemand vorhersagen kann, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird, rate ich dazu, Strafverfahren wegen Impfpassfälschung gegen Zahlung eines Geldbetrages falls möglich eingestellt zu bekommen. Zwar kann es sein, dass der Bundesgerichtshof die Auffassung der Gerichte aus dem Freistaat Bayern teilen und es zu Freisprüchen kommen wird. Falls aber nicht, wird es vermutlich zu empfindlichen, im Verhältnis deutlich höheren, Strafen kommen.

Wem ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren wegen Impfpassfälschung droht, dem rate ich dringend, sich anwaltlichen Rat zu suchen und durch einen Anwalt eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Wichtig: Entscheiden Sie sich grundsätzlich für einen Anwalt, der sich sowohl im Strafrecht, als auch im Arbeitsrecht mit strafrechtlichem Bezug und im Kündigungsschutzrecht auskennt.

Droht Ihnen eine Kündigung oder ein Strafverfahren wegen Impfpassfälschung? Wurde Ihnen gekündigt und/oder läuft gegen Sie ein Strafverfahren? Das bieten wir Ihnen an:

Wir haben für Fälle der Impfpassfälschung ein spezialisiertes Verfahren entwickelt, das Sie vor einer Strafverfolgung und Verurteilung möglichst optimal schützt.

Rufen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an oder schicken Sie ihm eine Email und schildern Sie ihm genau, was man Ihnen vorwirft, was also andere über Sie behaupten.

Wir schicken Ihnen dann umgehend als Erstes kostenlose Informationen darüber, was jetzt Ihre nächsten Schritte sein sollten und was Sie beachten müssen. Und wir machen Ihnen gleichzeitig ein unverbindliches Angebot betreffend unsere weitere anwaltliche Vertretung. Dann entscheiden Sie, ob Sie unser Angebot annehmen und uns mit Ihrer Rechtsvertretung mandatieren.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Rechtsanwalt Bredereck ist zugleich seit vielen Jahren als Strafverteidiger im Bereich arbeitsplatzbezogener Straftaten tätig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema