In Zukunft mehr Kündigungen wegen Rezession? Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Fachleute sehen die Bundesrepublik 2023 in einer Rezession, die Commerzbank sagt das auch für 2024 voraus. Das berichten Tagesschau.de und Deutschlandfunk in online-Artikeln vom 10.11. beziehungsweise 12.11.2023. Laut Bundesagentur für Arbeit steigt aktuell die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, und Gekündigten fällt es immer schwerer, einen neuen Job zu finden. Das berichtet Business Insider am 02.10.2023. Wie aber wirkt sich das alles auf die Strategie eines Arbeitnehmers bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag aus? Wie sollten sich Arbeitnehmer darauf am besten vorbereiten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Zwar kann ich aus meiner anwaltlichen Praxis nicht bestätigen, dass Arbeitnehmern aktuell die Jobsuche schwerer fällt, als in der jüngeren Vergangenheit. Dennoch wird man die entsprechenden Medienberichte, Statistiken und Expertenprognosen als Arbeitnehmer ernst nehmen müssen, da das nicht selten zum Personalabbau führt.


Vermehrt könnte es daher einerseits zu mehr betriebsbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen kommen, und andererseits zu weniger Neueinstellungen. Sicher geglaubte Arbeitsplätze könnten in Zukunft wackeln. Und Arbeitnehmer könnten gezwungen sein, am Arbeitsplatz trotz Kündigung oder angebotenem Aufhebungsvertrag fest zu halten.


Für die Strategie bei Kündigungsschutzklagen könnte sich diese Gesamtlage so auswirken: Üblicherweise rate ich Arbeitnehmern bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag, dass sie den Arbeitsplatz aufgeben, sofern der Arbeitgeber eine attraktive Abfindung anbietet und der Arbeitnehmer eine ausreichend gute Berufsperspektive hat. Fehlt Letzteres, werden sich Arbeitnehmer vermehrt die Frage stellen müssen, ob sie Aufhebungsverträge nicht kategorisch ablehnen und Kündigungsschutzklagen durchfechten sollten.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 


1. Jobalternativen kennen


Ist Ihre Branche oder Ihr Arbeitgeber von wirtschaftlichen Problemen betroffen, oder könnte das in Zukunft der Fall sein, rate ich dazu, dass Sie sich über die aktuellen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt informieren. Falls eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag ansteht, sollten Sie über Ihre berufliche Perspektive möglichst gut Bescheid wissen. Wer seinen „Marktwert“ von vornherein kennt, dem fallen die Entscheidungen im Kündigungsschutzprozess erfahrungsgemäß leichter, als wenn man sich erst nach der Kündigung auf dem Arbeitsmarkt umsieht. 


2.  Rechtsschutzversicherung prüfen oder abschließen


Alle Arbeitnehmer, bei denen auch nur die entfernte Möglichkeit eines Jobverlustes besteht, sollten eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben. Falls Sie keine haben, sollten Sie schnellstmöglich eine abschließen, am besten eine mit kurzer Wartezeit. Allen Rechtsschutzversicherten rate ich, nachzuprüfen, ob der Deckungszusage etwas entgegenstehen könnte, etwa nicht gezahlte Beiträge – und entsprechend zu handeln.


3. Gegen Kündigungen zur Wehr setzen


Mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich eine Klage gegen die Kündigung fast immer. Aber auch ohne Kostenabsicherung ist die weit überwiegende Mehrheit der Klagen für den Arbeitnehmer finanziell profitabel. Ist der Arbeitsmarkt in Ihrer Branche überwiegend gesättigt, kann es zudem das Beste sein, alle prozessualen Möglichkeiten für den Erhalt des Arbeitsplatzes auszuschöpfen. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier umso wichtiger, da Sie dann unbesorgt in Berufung gehen können.


4. Beim Aufhebungsvertrag: Anwalt hinzuziehen


Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, sollten Sie sich einige Tage Bedenkzeit geben lassen. Gehen Sie mit dem Angebot Ihres Arbeitgebers zu einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung.


Beachten Sie: Die Beauftragung eines Anwalts ist bei einem Aufhebungsvertrag nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom arbeitsrechtlichen Rechtsschutz grundsätzlich abgedeckt.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht erfahren Sie auf seiner Website.


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