Inkasso-Mahnung der troy GmbH für Card Compact Ltd. wegen king+ Mastercard

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Zahlungsaufforderung wegen Jahres-Gebühr von king+ Mastercard

Die Card Compact Ltd mit Sitz in London in U.K. betreibt die Internetseite kingcard.eu und bietet dort ihre king bzw. king+ Mastercard an. So heißt es beispielsweise

„making banking rocking
 Die klevere Mastercard®“

Zu einem Abo-Preis von 49,00 EUR pro Jahr sei die king+-Karte erhältlich, Vorteile für den Kunden sollen hohe Limits, niedrige Gebühren und (künftig) eine eigene IBAN sein. Die zugehörigen Apps für Smartphones sollen dabei mit „innovativen Features“ die Ein- und Ausgaben-Verwaltung sehr leicht machen.

Weiter liest man auf der Seite „King Vorteile“:

  • „ein Cashback auf jede Transaktion,
  • Mobile App zur Budgetkontrolle,
  • Internationale Zahlungen,
  • Niedrige Gebühren,
  • Kompetenter Kundensupport,
  • Karte zu Karte Echtzeit-Überweisungen“


Unterschieden werden offenbar zwei Modelle: die Variante „king“ und die Variante „king+“. Es handelt sich jeweils um eine Prepaid-Karte. Das bedeutet, dass der Kunde zuerst Guthaben einzahlen muss, um danach über eben dieses Guthaben verfügen zu können. Daher sei laut der Card Compact Ltd. auch keine Bonitätsprüfung / Schufa-Prüfung o.ä. notwendig.



Die Card Compact Ltd. und die Vermarktung derartiger Kartenmodelle, zugehöriger (Finanz-)Dienste und Abos sind uns bereits aus anderen Fällen wohl bekannt, z.B. im Zusammenhang mit

- der PrePaid Mastercard der Firma PaySelect GmbH und Inkasso-Mahnungen z.B. durch Culpa Inkasso GmbH: https://e-commerce-kanzlei.de/payselect-card-compact-ips-solutions-prepaid-mastercard.html

- der PrePaid Mastercard gold der Anderson & Partner: https://e-commerce-kanzlei.de/anderson-und-partner-idt-financial-services-card-compact-cashbro.html

- der Payplus GmbH aus Würselen (credify.me), der PLUS CARDS LTD (crediseven.com) und Inkasso-Schreiben z.B. der Euro Collect GmbH: https://e-commerce-kanzlei.de/payplus-gmbh-slimsticks-abo-und-kreditkarte-mahnung-durch-die-euro-collect-gmbh.html




Abrechnung und Zahlungserinnerung

Die Zahlung der Erstausgabegebühr soll laut der Card Compact Ltd. grundsätzlich per Banküberweisung und auf Rechnung möglich sein, weitere Möglichkeiten sollen folgen (Stand: September 2023).


Die Rechnung wird in der Regel per E-Mail versandt. Allerding wurden uns u.a. E-Mails vorgelegt, die z.T. im Tages-Rythmus an den Betroffenen verschickt wurden.

Eine erste E-Mail noch mit der PDF-Rechnung – erstaunlicherweise enthielt diese vorgelegte Rechnung aber keine Bankverbindung der Card Compact Ltd. Diese findet man stattdessen direkt in der E-Mail, in der es unter anderem heißt:

„leider wurde die Jahresgebühr für deine king+ Mastercard noch nicht bezahlt. Sicherlich hast du nur übersehen, dass die Rechnung noch nicht ausgeglichen wurde. Es kann jedem Mal passieren, dass man einen Zahlungstermin unbeabsichtigt aus den Augen verliert. Begleiche jetzt einfach deine Rechnung. Anbei die Zahlungsdaten:“


In derselben E-Mail wird deutlich, dass der offene Betrag anscheinend auf eine Bankverbindung in Litauen überwiesen werden soll – obwohl die Card Compact Ltd. ihren Sitz in U.K. hat.

Die uns vorgelegte E-Mail des Folgetags ist fast identisch mit der vorangegangen und auch die E-Mail am dritten Tag forderte den Betroffenen erneut zur Zahlung auf.



Inkasso-Verfahren durch troy GmbH und anwaltliches Mahnverfahren durch Rechtsanwälte Ferkinghoff Rebbert

Reagiert man auf diese E-Mails nicht, so beauftragt die Card Compact Ltd. regelmäßig ein Inkasso-Unternehmen zur Beitreibung. Aktuell (Stand: August 2023) ist dies vermehrt das Inkasso-Büro troy GmbH aus Lippstadt.

Die troy GmbH formuliert ihrerseits Schreiben wie etwa:

„Sofort zahlen und weitere Kosten und Konsequenzen vermeiden!
 Wenn du jetzt nicht zahlst, übergeben wir den Fall an unseren Partner-Anwalt.“


Bereits durch das Inkasso-Verfahren werden dem Betroffenen dabei weitere Kosten auferlegt, sodass die Kosten leicht in die Höhe schnellen können.


Reagiert der Betroffene auf Inkasso-Mahnung nicht, so droht im nächsten Schritt das Mahnverfahren durch eine Anwaltskanzlei: In diesem Zusammenhang führen beispielsweise auch die Rechtsanwälte Ferkinghoff Rebbert für die Card Compact Ltd. das anwaltliche Mahnverfahren durch.



Ist der Betroffene eigentlich der Meinung, die Forderung sei nicht berechtigt, besteht durch eine leichtfertige und ungeprüfte Zahlung grundsätzlich die Gefahr, ein Schuldanerkenntnis zu leisten.


Spätestens bei Erhalt von Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben empfehlen wir daher, juristischen Rat einzuholen, um die bestmögliche Vorgehensweise für den jeweiligen Fall zu ermitteln und etwaig unberechtigte Forderungen anfechten zu lassen.


Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?

Handeln Sie kurzfristig: Es gilt binnen der 2-wöchigen Frist ab Zustellung geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten!

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Wir helfen Ihnen!

Sie haben Zahlungserinnerungen von king+ bzw. von der Card Compact Ltd. erhalten?

Sie werden bereits in Inkasso-Mahnungen der troy GmbH oder Rechtsanwalts-Schreiben zur Zahlung aufgefordert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren?

Sie kennen die Card Compact Ltd. ggf. gar nicht und sollen dennoch den Zahlungsaufforderungen nachkommen?



Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bewahren Sie Ruhe.

Es kann nachteilig sein, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten oder gar eine Ratenzahlungsvereinbarung / Schuldanerkenntnis vom Inkasso zu unterschreiben.



Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen und helfen gerne auch Ihnen.



Wie sollten Sie nun reagieren? Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:  

troy Inkasso & RAe Ferkinghoff Rebbert für Card Compact | e-commerce-Kanzlei


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Suradech – stock.adobe.com


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