Streitige Forderungen der Card Compact Ltd. und Troy Inkasso GmbH wegen angeblicher Kreditkartenbestellung

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Inkassoforderungen können für viele Menschen eine Quelle der Frustration und Verwirrung sein. Insbesondere dann, wenn sie von Unternehmen wie der Card Compact Ltd. kommen, die seit Jahren Betroffene mit  Kreditkartenbestellungen kontaktiert. Auch ist es so, dass die Firma Card Compact regelmäßig die Inkassobüros wechselt, um ihre Forderungen durchzusetzen. Aktuell beauftragt Card Compact die Troy Inkasso GmbH. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf diese Praxis.

Der Hintergrund der Forderung Card Compact Ltd. durch die Troy Inkasso GmbH: 

Die Card Compact Ltd. ist ein Unternehmen, das im Zusammenhang mit behaupteten Prepaidcardbestellungen agiert. Über die Jahre hinweg wurden zahlreiche Betroffene von Card Compact kontaktiert und zur Zahlung von Schulden aufgefordert. Es ist wichtig anzumerken, dass Betroffene mitunter vorgetragen haben, niemals eine Karte bei Card Compact beantragt oder erhalten haben.

Was diese Vorgehensweise besonders ärgerlich macht, ist die Tatsache, dass Card Compact immer wieder unterschiedliche Inkassobüros beauftragt, um ihre Forderungen einzutreiben. Das aktuelle Inkassobüro, das von Card Compact beauftragt wurde, ist die Troy Inkasso GmbH.

Es stellt sich die Frage, warum Card Compact immer wieder neue Inkassobüros engagiert, anstatt die Forderungen fallen zu lassen. Eine mögliche Erklärung könnte darin liegen, dass Card Compact darauf setzt, dass die Betroffenen irgendwann aus Frustration oder Angst vor negativen Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit nachgeben und die geforderte Summe bezahlen, zumal diese zumeist recht niedrig sind. 

Die Troy Inkasso GmbH ist das aktuelle Inkassobüro, das von Card Compact beauftragt wurde. Obwohl die Forderungen von Card Compact bereits mehrfach zurückgewiesen wurden, hat die Troy Inkasso GmbH offenbar beschlossen, dennoch aktiv zu werden. Es ist wichtig anzumerken, dass Inkassodienstleistern i.S.d. § 2 Abs. 2 RDG  es unbenommen ist, auch streitige Forderungen zu übernehmen. Das RDG wurde explizit dazu geschaffen, die Qualität der Inkassodienstleistungen vor allem in juristischen Aspekten zu steigern, damit eine dezidierte Auseinandersetzung mit entsprechenden Forderungen auch im Interesse des Verbraucherschutzes erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund sollte um so mehr die Berechtigung der Forderung geprüft und gegenüber dem Inkassobüro die Rechtmäßigkeit der Forderung in Frage gestellt werden.

Was können wir für Sie tun?

Falls Sie ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung von der Troy Inkasso GmbH erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de zusenden. Wir werden die Fakten und rechtlichen Aspekte prüfen und Ihnen entsprechende Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage kein Mandatsverhältnis oder Anwaltskosten zur Folge hat. Aufgrund unserer täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im Bereich Abofallen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wenn nötig, sind wir bundesweit im außergerichtlichen Bereich tätig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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