Innerhalb welcher Frist muss der Mieter seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung erheben?

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind bestimmte Betriebskostenpositionen aufgrund mietvertraglicher Vereinbarung nicht auf den Mieter umlegbar, der Höhe nach nicht nachvollziehbar oder fehlerhaft, so muss der Mieter dies gegenüber dem Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung rügen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter seine Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, dass der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.

Die Frist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zugegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 8.12.2010, Az.: VIII ZR 27/10). Allerdings führen formelle Mängel, die nur einzelne Kostenpositionen betreffen, nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung, wenn diese Positionen unschwer aus der Abrechnung heraus gerechnet werden können (BGH, Urteil vom 12.1.2011, Az.: VIII ZR 148/10 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14.2.2007, Az.: VIII ZR 1/06).

Sollten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung prüfen, dann sollten Sie nicht bis zum Ablauf der Frist warten. Denn es droht allein durch den Zeitablauf der Einwendungsausschluss.

Für alle Fragen rund ums Mietrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gern zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte

Walther-Nernst-Straße 1

12489 Berlin


Tel.: (030) 46 72 40 57 0

Fax: (030) 46 72 40 57 9

Email: kanzlei@blum-hanke.de

Internet: www.blum-hanke.de


Zweigstelle Blankenfelde:

Zossener Damm 52

15827 Blankenfelde


Tel.: (033 79) 31 35 433

Fax: (033 79) 31 35 434

Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke - Ihre Kanzlei im Süden Berlins

Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei ist von Johannisthal und Altglienicke aus in wenigen Minuten zu erreichen. Direkt vor der Kanzlei befindet sich die Straßenbahnhaltestelle Walther-Nernst-Straße. Der S-Bahnhof Adlershof ist ca. 5 Gehminuten entfernt.

Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum berät und vertritt Sie in Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts.

Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Gehalt, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Roger Blum

Beiträge zum Thema