Insolvente bc connect GmbH: Vermittlerhaftung – der optimale Weg geschädigter Anleger zum verlorenen Geld

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22.08.2022

Wieder einmal haben sich Anleger täuschen lassen und stehen mit ihrer Geldanlage vor einem Scherbenhaufen. Dabei klang das Angebot der Anlagevermittler, Nachrangdarlehen bei der bc connect GmbH zu zeichnen, so vielversprechend. Telekommunikationsdienstleistungen, Produkte aus der Telekommunikationsbranche sowie Computer-Software und Hardware zu verkaufen und zu vermitteln, liegt doch im Trend der Zeit. Was sollte da schiefgehen? Und schließlich hat man dem Anlagevermittler vertraut, der mit seiner Erfahrung versicherte, dass man bei dieser Anlage nichts falsch machen könne. Angesichts der Niedrigzinsen bei den Kreditinstituten sollte das ein gutes Geschäft für die Anleger werden. Risiken der Anlage wurden entweder nicht thematisiert oder kleingeredet. Das spezielle Risiko eines Nachrangdarlehen wurden den meisten nicht bewusstgemacht. Und nun hat es sich zum großen Schaden für die Anleger verwirklicht.


Die Insolvenz

Am 20.10.2021 ordnete das Amtsgericht Chemnitz zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren (Az 314 IN 1922/21) über die bc connect GmbH an und eröffnete schließlich am 15.03.2022 das endgültige Verfahren. Die Anleger der bc connect GmbH wurden dann aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.05.2022 zur Insolvenztabelle anzumelden. Schlimmer gings nimmer. Denn den meisten Anlegern war schon bewusst, dass mit einer Insolvenz stets ein (erheblicher) Schaden verbunden ist, der am Ende den „kleinen Mann“, hier den Anleger, am stärksten trifft. Dabei waren vielen sicher noch nicht einmal klar, dass dies in der „Natur“ von Nachrangdarlehen liegt.


Das spezifische Risiko eines Nachrangdarlehens

Der Abschluss eines Nachrangdarlehens bedeutet, dass Forderungen der Anleger (Darlehensgeber) nur dann bedient werden, wenn die Gesellschaft über genügend Liquidität verfügt und durch die Zahlung keine Insolvenz ausgelöst würde. In der Insolvenz können die Anleger von Nachrangdarlehen ihre Forderung nur im Rang hinter den anderen Gläubigern anmelden. Mit anderen Worten: Die Anleger bekommen am Ende das, was übrigbleibt. Und bei einer „ordentlichen“ Insolvenz tendiert dies gegen Null. Das bedeutet, dass eine Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle manchmal der Mühe nicht wert ist. Das klingt hart, man sollte es aber trotzdem tun, sich aber keine großen Hoffnungen machen. Es gibt allerdings einen besseren Weg, den großen (Total)Schaden zu vermeiden.


Die Vermittlerhaftung

Aus unserer Erfahrung liegt der Ursprung gescheiterter Kapitalanlagen für Anleger zu 90% bei den Anlagevermittlern und Anlageberatern. Das ist wenig verwunderlich angesichts folgender Konstellation: Vermittler und Berater wollen ihre Produkte, sprich Kapitalanlagen, verkaufen, denn sie leben davon. Sie sind insofern gehalten, ihr Angebot in einem „guten Licht“ erscheinen zu lassen. Bringen sie Risiken und Gefahren für die Anleger zur Sprache, dann riskieren sie für sich, dass sie zu keinem Geschäftsabschluss kommt. Warum sollte sie es denn dann tun? Und die Anleger vertrauen den geschulten und oft auch redegewandte Anlagevermittlern und Anlageberatern. Am Anfang scheint dann meist auch alles gut zu gehen, weil oft ein sog. Schneeballsystem hinter der Anlage steckt. Aber irgendwann kommt das böse Erwachen, nachdem zunächst die versprochenen Erträge ausbleiben.

Bei den hochriskanten Nachrangdarlehen ist der häufigste und gravierendste Fehler bei der Vermittlung dieser Kapitalanlage, dass die Anleger nicht oder nur sehr unzureichend über die Bedeutung der Nachrangklausel aufgeklärt werden. In diesem Fall machen sich Vermittler und Berater schadenersatzpflichtig. Liegt eine unklare oder gar unverständliche Formulierung der Nachrangklausel vor, sind Vermittler und Berater zudem in einem höheren Maße zur Aufklärung verpflichtet. Daneben kommt es im Übrigen vielfach zu weiteren Pflichtverletzungen bei der Vermittlung. So ist bei der bc connect GmbH z.B. zu prüfen, ob der Vermittler bzw. Berater erkennen musste, dass ihre Nachrangdarlehen von vornherein zum Scheitern verurteilt waren.


Unsere Empfehlung: Vermittlerhaftung prüfen lassen

Aus unserer Erfahrung werden Anleger bei der Vermittlung von Nachrangdarlehen häufig nicht anleger- und objektgerecht beraten. Meist klärt man sie nur unzureichend oder gar nicht über das einem Nachrangdarlehen immanente Totalverlustrisiko auf. Selten erfahren sie davon, dass bei Nachrangdarlehen ihre Forderungen bei einer Insolvenz gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern zurücktreten. Und eine Plausibilitätsprüfung des Prospektes haben die Vermittler und Berater entweder für überflüssig und vermittlungsschädigend erachtet oder sie waren dazu nicht in der Lage. Abgesehen von der nicht ordnungsgemäße Beratung und Vermittlung entsprechen aber auch viele Verträge nicht den verbrauchschützenden Anforderungen des Gesetzgebers. Das betrifft insbesondere die Formulierung der Nachrangklausel.   


Unser Angebot: Prüfung Ihres Vertrages 

Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Schadenersatzanspruch gegenüber Ihrem Vermittler oder Berater geltend machen können. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben und mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen. Das bedeutet im Übrigen nicht immer ein Gerichtsverfahren. Die Erfolge für unsere Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht helfen Ihnen bei einer unkomplizierten außergerichtlichen Lösung.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Unsere Kompetenz bei der Anlageberater- und Anlagevermittlerhaftung

Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse konnten wir einer Vielzahl von Mandanten helfen, Verluste bei ihrer Kapitalanlage zu vermeiden bzw. den ihnen zugesagten Anspruch durchzusetzen. Das betrifft im speziellen Nachrangdarlehen der verschiedensten Anbieter.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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