Insolvenz der Captura GmbH: Anleger müssen von Totalverlust ausgehen

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Am 17. Dezember eröffnete das Amtsgericht München das reguläre Insolvenzverfahren über die Captura GmbH (Az.: 1507 IN 2731/15). Schreckensnachricht für alle Anleger der Captura GmbH. Betroffene, die auf ein Stück vom Kuchen hoffen, könnten eventuell enttäuscht werden. Wie der Insolvenzverwalter am 21. Dezember 2015 mitteilte, soll Masseunzulänglichkeit vorliegen. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen womöglich nicht zur Deckung der Masseverbindlichkeit, u.a. Verfahrenskosten, ausreicht. Die Anlegergelder belaufen sich auf etwa 33 Millionen Euro.

Das 2010 in Grasbrunn gegründete Planungsunternehmen für Bauprojekte, Captura GmbH, konnte mit hohen Provisionen von etwa 15 Prozent viele Vermittler werben, sodass wiederrum mehr Anleger angeworben werden konnten. Die Produkte wurden vom Münchner Unternehmen Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH verkauft. Besonders beliebt waren Nachrangdarlehen mit attraktiven Laufzeiten (180 bzw. 360 Tage). Die Zinsen beliefen sich auf bis zu 7,95 Prozent. Die Nachrangdarlehen wirkten demnach stets gewinnbringend und stabil. Allerdings wendete sich das Blatt als die Captura GmbH am 10. September 2015 einen Insolvenzantrag aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit stellte. Bereits am 16. September eröffnete das Münchner Insolvenzgericht das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 1507 IN 2731/15).

Wie erwartet reicht die Masse nicht aus um alle Forderungen, besonders die nachrangigen Forderungen, ausreichend zu decken. Deshalb könnte die Vermittlerhaftung rechtlich interessant sein. Sollten diese nämlich lückenhaft über die Risiken einer Investition bei Captura GmbH aufgeklärt haben, so können Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bestehen. Anleger wurden der Gefahr des Totalverlusts ausgesetzt, hinzukommen die besonderen Risiken der Nachrangdarlehen. Denn bei Darlehen dieser Art werden Anleger in Bezug auf die Insolvenzgläubiger nachrangig im Insolvenzverfahren behandelt. Dementsprechend ist die Möglichkeit für Anleger relativ gering bis nahezu auszuschließen sind, dass angemeldete Forderungen ausreichend gedeckt werden. Betroffenen wird deshalb dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

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