Insolvenz der Leonidas Associate III GmbH & Co. KG!

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Vorläufiges Insolvenzverfahren 

Das Amts­gericht Fürth hat mit Beschluss vom 27. Dezember 2021 das vorläufige Insolvenz­verfahren über das Vermögen Leonidas Associates III GmbH & Co. KG aus Kalchreuth ange­ordnet. Nach Angaben der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) befindet sich die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG derzeit in einer finanziellen Krise. Die Gesell­schaft sei „drohend zahlungs­unfähig“, die Rück­zahlung der Nach­rangdarlehen gefährdet.

Noch im November 2021 hatte der Geschäftsführer alle Darlehensgeber angeschrieben und die Anleger beruhigt. Im Dezember wurde dann aber für die Anleger überraschend Insolvenzantrag gestellt. Statt jedoch die Anleger hierüber zu informieren versandte die Geschäftsführung der Schuldnerin ein Werbeschreiben zur anwaltlichen Vertretung der Anleger. Angeblich, um die Interessen der Anleger zu bündeln. Dass es sich hierbei um eine Vertretung im Rahmen des bereits gestellten Insolvenzantrages handeln sollte, erfuhren die Anleger erst im nachhinein. 

Ist eine Bündelung der Anlegerinteressen ratsam und sollten diese den von der Schuldnerin empfohlenen Anwalt mandatieren?

Müssen Anleger einen Anwalt beauftragen, wie dies die Geschäftsführung empfohlen hat?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Anleger zur Zeit ihre Forderung im vorläufigen Insolvenzverfahren überhaupt noch nicht anmelden können. Dies ist erst im eröffneten Insolvenzverfahren möglich. Darüber hinaus ist höchst fraglich, ob für die Forderungsanmeldung anwaltliche Unterstützung erforderlich sein wird. Häufig versenden Insolvenzverwalter ein vorausgefülltes Formular, das nur hinsichtlich der Zahlen überprüft und unterschrieben werden muss. Ein Anwalt ist hierfür häufig nicht erforderlich. Wenn eine anwaltliche Unterstützung dennoch notwendig wird, sollte man sich genau überlegen, ob eine Mandatierung eines Anwaltes sinnvoll ist, der von der Gegenseite empfohlen wird.                                                                    

Sollten Anleger ihre Interessen bündeln?

Richtig ist allein, dass eine Bündelung der Anlegerinteressen auch in Insolvenzverfahren durchaus sinnvoll ist. Dies haben auch aktive Anleger erkannt, die nunmehr aus Eigeninitiative eine Anlegerinteressengemeinschaft gebildet haben. Dies ist sehr zu begrüßen. Der Insolvenzantrag bedeutet nicht zwingend, dass ein Totalverlust droht.                                                              

Ursächlich für die massiven Liquiditäts­probleme der Gesell­schaft sind wohl Schäden an der Dach­konstruktion der Photovoltaikanlagen die zu Rechts­streitig­keiten gegen ein Bauunternehmen und dessen Versicherung geführt haben. Das Bauunternehmen ist inzwischen insolvent, das Verfahren gegen die Versicherung wird nach Angaben der Gesellschaft weiter fortgeführt. Bei einem vernünftig geführten Insolvenzverfahren ist durchaus noch mit einer nennenswerten Quote zu rechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Anleger hier nicht auf die "Schlachtbank" führen lassen, wie dies nunmehr teilweise in ähnlichen Situation schon geschehen ist, sondern ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. 

Wir empfehlen daher ausdrücklich, sich der Interessengemeinschaft anzuschließen und sich selbst ein Bild zu machen. Nähere Informationen können Sie auch der Interessengemeinschaft entnehmen, die Sie auf folgender Internetseite erreichen:

www.ig-leo.de

Gerne stehen auch wir für Fragen im Hinblick auf die Investitionen der Leonidas-Gruppe zur Verfügung.                                                                                                                              

Sie können sich bei uns kostenlos registrieren lassen und wir informieren Sie, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist und Sie die Forderung anmelden können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Anmeldung Ihrer Forderungen, wenn dies erforderlich werden sollte.

Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



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