Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG und Lignum Holding GmbH – Fachanwalt informiert
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Am 28. April eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lignum Sachwert Edelholz AG (Az.: 36I IN 1853/16) und der Lignum Holding GmbH (Az.: 36I IN 1849/16). Rund 65 Mio. Euro Anlegergelder könnten jetzt auf dem Spiel stehen.
Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat Direktinvestments in Edelholzplantagen in Bulgarien angeboten. 5000 Anleger sollen rund 65 Mio. Euro in Wälder und Plantagen mit Edelhölzern, wie Robinie, Maulbeere oder Schwarznuss, investiert haben. Am 17. März 2016 untersagte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) der Lignum das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“. Der Grund hierfür waren die fehlenden Wertpapierprospekte. In Emissionsprospekten müssen sowohl die Art, der Gegenstand sowie die Risiken des Produkts aufgelistet sein, um Kunden ausreichend zu informieren. Die Lignum ist der Anordnung der BaFin nicht nachgekommen. Offen bleibt, weshalb das Unternehmen kurzerhand Insolvenz anmelden musste und inwieweit dies mit den nicht vorgelegten Emissionsprospekten zusammenhängt.
Bei Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens könnten Anleger mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. In der Regel reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um sämtliche Forderungen der Gläubiger zu decken.
Möglichkeiten der Anleger
Betroffenen droht ein hoher finanzieller Verlust bis hin zum Totalverlust. Deshalb wird dringend geraten, einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen sowie die Vermittler aufgrund von fehlerhafter Anlageberatung geltend machen könnte.
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