Insolvenz der Wirecard! – was Anleger jetzt tun können

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I. Insolvenzantrag der Wirecard AG

Die Wirecard AG hat beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Es wird seitens der Wirecard AG noch geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Wirecard-Töchter gestellt werden müssen. 

Die Insolvenz der Wirecard AG kam nicht unerwartet. Spätestens seit Mitteilung des Unternehmens, dass man nicht sicher sei, ob die 1,9 Milliarden Euro auf den phillipinischen Treuhandkonten überhaupt existierten, war es nur eine Frage der Zeit, bis das Unternehmen Insolvenzantrag wird stellen müssen.

II. Vorläufiges Insolvenzverfahren

Im Fortgang wird nun vom Amtsgericht das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser prüft die Eröffnungsvoraussetzungen und im Nachgang wird vom Gericht entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 

Im Moment können Sie noch keine Forderungen anmelden! 

Erst wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der Wirecard AG anmelden. Aktionäre werden nicht mit einer Quote rechnen können, da diese als Eigenkapitalgeber erst nach Befriedigung aller Gläubiger Geld aus der Insolvenz erhalten würden. Das Gleiche gilt für die Inhaber von Derivaten. Diese sind grundsätzlich auch keine Gläubiger gegenüber der Wirecard AG. 

Denkbar ist die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen. Ob sich dies lohnt, ist erst nach Vorliegen des sogenannten Eröffnungsgutachtens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu beurteilen. Wir werden Sie informieren, wenn dieses vorliegt.  

III. Was war passiert?

1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten den Kunden als Sicherheit dienen sollten, sind nicht auffindbar. Ein Testat für den Jahresabschluss 2019 wurde von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht mehr erteilt. Der CEO Markus Braun trat zurück und wurde zwischenzeitlich per Haftbefehl gesucht und gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 5 Mio. Euro wieder freigelassen, da er versprach mit den Behörden zusammen zu arbeiten. Die Ratingagentur Moody's hatte das Rating bereits zurückgezogen. BaFin-Chef Felix Hufeld räumte ein, dass Wirecard "ein komplettes Desaster" sei.

IV. Wer ist hierfür verantwortlich und kann ich jetzt schon etwas tun?

Es wird sicher ein bunter Strauß von Verantwortlichen zu finden sein. Nahe liegend wäre eine Inanspruchnahme der Wirecard AG selbst und deren Organe. Bei beiden ist jedoch die Bonität äußerst fraglich bzw. nicht gegeben. 

Aus diesem Grund haben wir schon mit Bekanntwerden des KPGM-Sonderprüfungsgutachtens eine ganz wesentliche Verantwortlichkeit bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesehen, die in den letzten Jahren den Jahresabschlüssen der Wirecard uneingeschränkte Testate erteilt hatte. 

Wir sind davon überzeugt, dass Ernst & Young wirtschaftlich der beste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger ist. Nachdem wir bereits eine erste Sammelklage eingereicht hatten, bereiten wir weitere Sammelklagen gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young vor. 

Wenn Sie an einem derartigen Vorgehen interessiert sind, wenden Sie sich gerne an uns.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://schirp.com/de/wirecard/ 

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



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