Insolvenzantrag der Joh. Friedrich Behrens AG: Interessenbündelung für Anleger

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Die Schleswig-Holsteinische Joh. Friedrich Behrens AG hat einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Reinbek gestellt. Es wurde daraufhin ein vorläufiger Sachwalter bestellt.

 

Die Eigenverwaltung bedeutet, dass das Management der Firma in Amt und Würden bleibt. Zur Seite gestellt wird allerdings ein Sachwalter. Dieser Sachwalter übernimmt hier Aufgaben, die in einem Insolvenzverfahren sonst der Insolvenzverwalter hat. Seine Rolle ist aber auf eine Art Begleiter der Unternehmensführung beschränkt. Er erhält nicht das volle Heft des Handelns, wie der Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz in Fremdverwaltung.

 

Ein Teil des Problems, das letztlich zum Insolvenzantrag geführt hat, hat wohl mit einer Anleihe zu tun, die die Gesellschaft emittiert hatte. Es gab Probleme bei der Finanzierung, weshalb letztlich der Insolvenzantrag in Eigenverwaltung zur Überlebenssicherung aus Sicht des Vorstands unumgänglich geworden ist.

 

In einer solchen Konstellation sollten im Insolvenzverfahren für die Anleihegläubiger die Alarmglocken läuten. Denn wenn es letztlich die Anleihe war, die nicht refinanziert werden konnte und letztlich für das ganze Unternehmen für Finanzierungsschwierigkeiten gesorgt hat, dann liegt es nahe, dass das Ziel des Verfahrens ist, aus Schulden los zu werden.

 

Wir möchten die Interessen der Anleihegläubiger in dieser Konstellation bündeln und so erreichen, dass die eigenen Interessen im Insolvenzverfahren nicht zu kurz kommen. Das Ziel muss sein, Rückzahlungs- und Zinsansprüche der Anleihegläubiger soweit es geht zu retten.

 

Die Kanzlei Bergdolt ist bereits beauftragt, die Wahl eines Gemeinsam Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren zu beantragen. Dieser ist das Mittel der Wahl, um de Interessen der Anleihegläubiger zu repräsentieren. Denn anders als der Sachwalter, der dem großen Ganzen verpflichtet ist, hat der gemeinsame Vertreter nur auf die Interessen der Anleihegläubiger zu achten. Zu diesem Zweck wollen wir eine Gläubigerversammlung einberufen, die aller Voraussicht nach virtuell durchgeführt werden wird.

 

Betroffene Anleihegläubiger können sich bei der Kanzlei Bergdolt melden, um ihre Interessen vertreten zu lassen.



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