Insolvenzantrag FWU Life Insurance Lux S.A. : Rechte der Versicherungsnehmer
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Versicherungsnehmer (VN): Guten Tag, Herr Reime. Ich bin ein Kunde der FWU Life Insurance Lux S.A. und habe erfahren, dass die Gesellschaft Insolvenz angemeldet hat. Was sind die Hintergründe dieser Insolvenz?
Rechtsanwalt Reime (RR): Guten Tag. Die Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. ist eine Folge der finanziellen Schwierigkeiten der Muttergesellschaft FWU AG, die am 19. Juli 2024 beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet hat. Die FWU AG, mit Sitz in Grünwald bei München, ist das Mutterunternehmen der FWU Life Insurance Lux S.A. in Luxemburg und der FWU Life Insurance Austria AG in Österreich. Diese Unternehmen betreiben das Lebensversicherungsgeschäft auch in Deutschland.
Die Insolvenz resultiert aus der Unfähigkeit der FWU Lux, die Solvenzanforderungen nach Solvency II zu erfüllen, was auf die finanziellen Belastungen durch Beitragserhalt-Garantien in Altverträgen zurückzuführen ist. Diese Verpflichtungen führten dazu, dass die Eigenkapitalanforderungen nicht mehr erfüllt werden konnten, was schließlich zur Insolvenz führte.
VN: Welche Maßnahmen haben die Aufsichtsbehörden in Luxemburg und Österreich ergriffen?
RR: Die luxemburgische Aufsichtsbehörde, das Commissariat aux Assurances (CAA), hat ein Auszahlungsverbot für die FWU Life Insurance Lux S.A. verhängt. Dieses Verbot bedeutet, dass das Unternehmen keine Auszahlungen an Versicherungsnehmer vornehmen darf und keine freie Verfügungsbefugnis über seine Vermögenswerte hat. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Interessen der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu schützen. Die FWU Lux muss nun innerhalb eines Monats einen Finanzierungsplan vorlegen, der von der CAA genehmigt werden muss.
In Österreich hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ebenfalls Maßnahmen gegenüber der FWU Life Insurance Austria AG ergriffen, um den laufenden Betrieb und die Betreuung der Kunden sicherzustellen. Obwohl die österreichische Tochtergesellschaft als wirtschaftlich gesund gilt, wurde das Neugeschäft vorsorglich eingestellt.
VN: Was bedeutet das für mich als Versicherungsnehmer der FWU Life Insurance Lux S.A.?
RR: Als Versicherungsnehmer sind Sie direkt von den Maßnahmen der CAA betroffen. Das Auszahlungsverbot bedeutet, dass Sie vorerst keine Leistungen aus Ihrer Lebensversicherung erhalten können. Dies ist eine herausfordernde Situation, besonders wenn Sie auf diese Auszahlungen angewiesen sind. Die nächste entscheidende Frist ist der Finanzierungsplan, den die FWU Lux innerhalb eines Monats vorlegen muss. Sollte dieser Plan nicht erfolgreich sein, droht der Verlust der Versicherungslizenz.
VN: Viele Anleger wählen fondsgebundene Lebensversicherungen auf Anraten von Beratern. Welche Besonderheiten haben diese Produkte?
RR: Fondsgebundene Lebensversicherungen kombinieren eine Risikolebensversicherung mit einer Kapitalanlage. Das eingezahlte Geld wird in Fonds investiert, die wiederum in verschiedene Anlageklassen wie Aktienfonds investiert werden. Diese Produkte bieten sowohl einen Todesfallschutz als auch die Möglichkeit, Kapital für das Alter aufzubauen. Der wesentliche Unterschied zur fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass letztere keinen Todesfallschutz bietet und stattdessen bei Vertragsende eine Rente ausgezahlt wird.
VN: Welche Risiken sind mit fondsgebundenen Lebensversicherungen verbunden, und wie sollten Anleger darüber informiert werden?
RR: Fondsgebundene Lebensversicherungen bergen erhebliche Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko. Da die Anlagen in Fonds wie Aktien- oder Rentenfonds erfolgen, besteht immer die Möglichkeit, dass die Anlagen an Wert verlieren oder sogar wertlos werden. Viele Anleger sind sich der Risiken von Aktien bewusst, wissen jedoch oft nicht, dass ihre Lebensversicherungsbeiträge ebenfalls in solche spekulativen Produkte investiert werden. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem Totalverlust führen, bei dem das gesamte investierte Kapital verloren geht.
VN: Welche Pflichten haben Versicherungsberater bei der Vermittlung dieser Produkte?
RR: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen die gleichen Aufklärungspflichten gelten wie bei anderen Anlagegeschäften. Versicherungsberater sind verpflichtet, die Kunden sowohl anlegergerecht als auch anlagegerecht zu beraten:
- Anlegergerechte Beratung: Diese muss die persönlichen Umstände und finanziellen Ziele des Anlegers berücksichtigen. Der Berater muss sicherstellen, dass das Produkt für den individuellen Anleger geeignet ist.
- Anlagegerechte Beratung: Der Berater muss den Kunden über die spezifischen Eigenschaften und Risiken des Produkts aufklären. Dazu gehören insbesondere die Risiken der Anlageform, wie das Totalverlustrisiko.
Wenn ein Berater diese Pflichten verletzt, kann er haftbar gemacht werden, wenn dem Anleger dadurch ein Schaden entsteht.
VN: Was können Anleger tun, wenn sie das Gefühl haben, falsch beraten worden zu sein?
RR: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie unzureichend oder falsch beraten wurden, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen, Beratungsprotokolle und die gesamte Korrespondenz zu sammeln, um den Beratungsprozess zu dokumentieren. Ich empfehle, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, um Ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
VN: Gibt es aktuelle Schritte, die ich unternehmen kann, um meine Interessen zu schützen?
RR: Neben der Prüfung der Beraterhaftung sollten Sie auch Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der FWU Lux anmelden. Halten Sie sich über die Entwicklungen bei der CAA und FMA auf dem Laufenden und nutzen Sie rechtliche Beratung, um Ihre Position zu stärken. Es ist entscheidend, schnell zu handeln, um alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
VN: Herr Reime, vielen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen und Empfehlungen. Es ist beruhigend zu wissen, dass es Maßnahmen gibt, um unsere Interessen zu schützen.
RR: Gern geschehen. Ich stehe Ihnen und allen betroffenen Versicherungsnehmern jederzeit zur Verfügung, um Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und die bestmögliche Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, mich bei weiteren Fragen oder Anliegen zu kontaktieren.
Dieses Interview bietet einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation der FWU Life Insurance Lux S.A., die möglichen rechtlichen Schritte für betroffene Kunden, die spezifischen Risiken von fondsgebundenen Lebensversicherungen und die Haftung der Berater. Es ist entscheidend, die Entwicklungen zu beobachten und bei Bedarf rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen zu schützen.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Police, letzter Jahreskontoauszug ) vor Mandatserteilung kostenfrei!
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REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Versicherungsnehmer und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
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Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.
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