Instagram Konto gesperrt, was tun ?

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Für private Nutzer ist es "nur" ärgerlich, für Blogger und Bloggerinnen existenzbedrohend:

Kontosperrungen bei Instagram, Facebook, Twitter oder anderen Social Media Kanälen.

Influencer und Influencerinnen bewerben täglich Produkte oder Dienstleistungen auf Social Media und erhalten hierfür meist fixe Vergütungen pro Post, oder Provisionen pro über ihren Link generiertem Umsatz. Wenn Content nicht geliefert wird, drohen vielmals satte Vertragsstrafen.

Schnelles Handeln ist daher gefragt, wenn das Social Media Konto plötzlich gesperrt wurde. Vielfach herrscht Unsicherheit, ob die Social Media Plattform willkürlich Konten sperren darf, da ein schriftlicher Vertrag mit dem Nutzer nicht existiert. Auch die Support Email Adressen helfen meist nicht weiter. Plattformen wie Instagram legen jedoch  Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsrichtlinien fest, an die sich die Nutzer zu halten haben. Meldet ein anderer Nutzer einen Verstoß, darf der Plattformbetreiber, wie z.B. Instagram Konten sperren. Doch oft ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wann ein Verstoß vorliegt. Wem z.B. die Urheberrechte an Fotos gehören betrifft vielfach komplexe Rechtsfragen. 

Zudem haben Plattformen wie Instagram den Grundsatz der  Verhältnismäßigkeit beachten. Verstößt ein Instagram-Profil gegen die Nutzungsbedingungen, kann es – je nach Schwere des Verstoßes – vollständig oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden.

Leichte Erstverstöße sind in der Regel vorher abzumahnen, damit der Profilinhaber die Möglichkeit hat, sein Verhalten zu korrigieren und seinen Account ordnungsgemäß zu führen. Erst bei wiederholten Rechtsverstößen kann die Plattform als letztes Mittel die Sperrung veranlassen. Ausnahmsweise, also nur bei schwerwiegenden Rechtsverstößen, darf Instagram das Konto sofort sperren.

Mehrfach wurden derartige Konflikte bereits gerichtlich entschieden:

Ohne einen triftigen, gewichtigen Grund darf Instagram ein Konto nicht sperren, selbst wenn die Richtlinien eine grundlose Sperre vorsehen , entscheid das Amtsgericht (AG) Saarlouis, Urt. v. 01.04.2020, Az. 25 C 1233/19. 

Liegt der Verdacht wenigstens nahe, dass die Deaktivierung des Kontos zu Unrecht erfolgte, können Nutzer die umgehende Freischaltung bzw. Wiederherstellung des Accounts einfordern.  Die unberechtigte Usersperrung durch ein soziales Netzwerk stellt einen Rechtsverstoß dar. Wenn das Profil bzw. Posts nicht gegen die Gemeinschaftsstandards und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Netzwerks verstoßen hat der betroffene Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung der Sperrung (OLG Köln, Beschl. v. 09.05.2019, Az. 15 W 70/18).


Hier geht es oft um Schnelligkeit und die richtige Kontaktaufnahme zum Betreiber der Plattform. Während private Anfragen meist ignoriert werden, haben wir die Erfahrung gemacht, dass auch Facebook und Instagram auf Post vom Anwalt reagieren.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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