Investfinans AB: Anleger vor Totalverlust! Gelder sichern! Eile ist geboten! Anwälte informieren!

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Seit März 2019 berichtet die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte über den Anbieter Investfinans AB aus Schweden.

Der Anbieter handelte ohne die Erlaubnis der schwedischen Finanzmarktaufsicht und wie Recherchen ergaben, war auch die Umsatzsteuernummer nicht mehr gültig.

Von den schönen Meldungen im Internet, die von Investfinans, teilweise auch als gekaufte Anzeigen über die Tagespresse, selber geschaltet wurden, wie „größter schwedischer Immobilienfonds“, Börsengang, etc., stimmte vermutlich nichts. Ebenso sind die Angaben in der „Bilanz“ mit angeblich hohem Immobilienbestand von Investfinans AB vermutlich komplett falsch, denn dieser ist nicht von einem Wirtschaftsprüfer testiert. 

Stattdessen handelte es sich bei Investfinans AB um ein Briefkastenunternehmen ohne Umsätze und Gewinne und Anleger wurden mit weiteren falschen Angaben wie „Festgeld“ oder sogar, dass die Gelder, die bei Investfinans angelegt wurden, angeblich der schwedischen Einlagensicherung unterliegen sollen, geködert, um ihr Geld nach Stockholm zu überweisen.

Anleger, die sich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten meldeten, investierten zwischen 10.000 € und 2 Mio. € bei Investfinans, manche verkauften oder beliehen ihre Immobilie, um bei Investfinans Geld anzulegen.

Als dann die Svenska Handelsbanken das Konto von Investfinans wegen einer Geldwäscheverdachts- und Betrugsanzeige sperrten, und auch die deutsche BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Investfinans AB bereits mit Datum vom 03.04.2019 die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben hatte, wurde Anlegern von dem Telefon-Callcenter mitgeteilt, dass das Festgeld den Anlegern demnächst wieder zurückbezahlt werden würde.

Nachdem die Zelte am Büroservice-Sitz in Hägersten abgebrochen wurden und auch Zinsen, die Anfang April fällig waren, nicht mehr ausbezahlt wurden, meldeten sich nun auf einmal ganz andere Anrufer bei den Anlegern aus unterschiedlichen Ländern, die von einem angeblichen Börsengang oder der Übernahme von Aktien erzählten. 

Nun sollten die Anleger aber plötzlich ihr Geld an ein ganz anderes Unternehmen in den USA überweisen, teilweise wurden Anleger regelrecht genötigt, dass sie nochmals viel Geld überweisen sollen, weil sonst der „Squeeze-out“ und somit der Totalverlust drohen würde. Auch hier überwiesen wieder zahlreiche Anleger Gelder in die USA, um von den sensationellen versprochenen Gewinnen zu profitieren.

Das „Festgeld“ wurde aber den Anlegern, entgegen der eindeutigen Anordnung der BaFin, und mehrfachen Beteuerungen der Telefonverkäufer nicht wieder ausbezahlt.

Nach zahlreichen Betrugsanzeigen in Deutschland wird immer klarer, dass Anleger hier einem internationalen Investmentbetrug aufgesessen sind und höchste Eile geboten ist. Es besteht der konkrete Verdacht, dass die Anlegergelder gar nicht angelegt worden sind, sondern gleich veruntreut worden sind.

Jeder Anleger sollte daher rechtliche Schritte prüfen, um zu retten, was zu retten ist. Anfrage bei den Banken aus Deutschland, Schweden und Dubai, über die die Anlegergelder geflossen sind, sowie ggf. auch über einen Arrestantrag.

Bei einer Großbank konnte offensichtlich noch ein höherer Betrag sichergestellt werden, bei dem Anleger versuchen können, auf diesen zuzugreifen.

Auch sollten Anleger prüfen lassen, ob die Banken, bei denen Investfinans AB ein Konto eröffnete, die Identitätsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt haben, denn sollte dies nicht der Fall sein, so würde dies eventuell Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche eröffnen.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten und alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Eile ist vermutlich geboten.

Betroffene Investfinans AB-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, wir beraten und vertreten Sie gerne und sind seit dem Jahr 2002 und somit seit über 16 Jahren erfolgreich im Anlegerschutz aktiv.


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