Ist der Besitz von automatisch erstellten Kinderpornografie – Thumbnails / Vorschaubilder strafbar?
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Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung im Internet werfen immer wieder neue strafrechtliche Fragen auf. Eine dieser Fragen betrifft die rechtliche Bewertung von automatisch generierten Thumbnails, die kinderpornografische Inhalte zeigen. Ist bereits der bloße Besitz solcher Vorschaubilder strafbar? Oder setzt eine Strafbarkeit ein bewusstes Speichern oder Abrufen voraus? Diese Unsicherheit kann insbesondere für Nutzer problematisch sein, die ohne eigenes Zutun mit solchen Inhalten konfrontiert werden.
Diese sehen sich dann möglicherweise mit dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie konfrontiert. Hierauf sind meine Kollegen und ich spezialisiert. Gemeinsam haben wir mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft bereits über 2.000 Strafverfahren betreut und dabei mehr als 800 positive Bewertungen gesammelt. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht sowie ein Professor für Strafrecht. Allen von Ihnen sind sehr gute Erreichbarkeit und transparente Kosten wichtig. Außerdem arbeiten sie bei Bedarf mit den ebenso in der Kanzlei vertretenen Dezernaten für Presseberichterstattung und berufsrechtliche Konsequenzen von Straftaten zusammen.
Sind automatisch generierte Thumbnails mit Kinderpornografie strafbar?
Auch der Besitz von automatisch generierten Thumbnails mit kinderpornografischen Inhalten kann strafbar sein. Grundsätzlich ist Voraussetzung einer Strafbarkeit bei Auffinden automatisch generierter Thumbnails mit kinderpornografischen Inhalten, dass sich der Beschuldigte darüber bewusst ist, dass er kinderpornografische Abbildungen besitzt. Allerdings kann nach der Rechtsprechung unter Umständen an den früheren Besitz oder an die Strafbarkeit des Sich Verschaffens von Kinderpornografie angeknüpft und so eine Strafbarkeit begründet werden (so OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.05.2015 – III-2 RVs 36/15).
Muss eine bewusste Speicherung vorliegen?
Grundsätzlich ja. Es bedarf des Wissens um den Besitz von Kinderpornografie. Allerdings ist zu beachten, dass subjektive Elemente hergeleitet werden aufgrund objektiver Umstände. Indizien für das Wissen um den Besitz können zum Beispiel die Anzahl der Bilder, die Benennung der Bilddateien sein sowie der Aufruf, das Verschieben von Dateien und das Umbenennen oder Kopieren von Bildern.
Was tun bei Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie Vorwurf?
Bei einer polizeilichen Vorladung oder einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie Vorwurf gilt vor allem, zunächst zum Tatvorwurf zu schweigen. Auch scheinbar unbedenkliche, harmlose Aussagen gegen den Ermittlungsbeamten können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie zudem beachten, dass Sie die Ermittlungsbeamten zwar nicht behindern dürfen, müssen Sie den Beamten dennoch nicht bei ihrer Arbeit helfen. Geben Sie also insbesondere keine Passwörter freiwillig heraus. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet.
Wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich an einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht, wenn Sie mit dem Vorwurf Besitz von Kinderpornografie konfrontiert sind.
Wie ein erfahrener Strafverteidiger Ihnen helfen kann bei Vorwurf Kinderpornografie – Besitz
Der Vorwurf Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie ist nicht zu unterschätzen. Neben hohen Strafen drohen hier regelmäßig auch soziale, berufliche Konsequenzen. Bereits ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs Kinderpornografie kann den eigenen Ruf nachhaltig ruinieren. Es steht also für Beschuldigte viel auf dem Spiel. Dabei kommt es im Rahmen der Strafverteidigung oftmals auf Feinheiten und kleine Details an, die es zu erkennen gilt. Es bedarf Fachkenntnis, auch der einschlägigen Rechtsprechung, und Berufserfahrung, um eine bestmögliche Verteidigungsstrategie gegen den Vorwurf Kinderpornografie zu erarbeiten und die Rechte des Beschuldigten angemessen im Strafverfahren zu verteidigen.
Automatische Thumbnails und strafrechtliche Risiken
Die rechtliche Bewertung automatisch erstellter Thumbnails mit kinderpornografischem Inhalt ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Praxis kann es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen, selbst wenn keine bewusste Speicherung oder Absicht vorliegt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig anwaltlichen Beistand zu holen, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und setze mich für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung.
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