Ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages möglich?

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Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man einen befristeten Arbeitsvertrag überhaupt kündigen kann.

Bei dieser  Frage muss man differenzieren und zwar zwischen fristloser Kündigung und ordentlicher Kündigung.

1.) Eine fristlose Kündigung ist immer möglich. Diese kann auch nichtvertraglich ausgeschlossen werden. Eine fristlose Kündigung ist dann zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis derart gestört ist, dass ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

2.) Eine ordentliche Kündigung ist dagegen im Zweifel nur zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist. Mit anderen Worten: Steht im Vertrag nichts zur Kündigungsmöglichkeit, so ist eine ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich.

Kuriose Folge: Durch einen befristeten Arbeitsvertrag hat der Arbeitnehmer dann unter Umständen einen besseren Kündigungsschutz, als bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Rechtsanwalt Borth

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