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Ist eine Hygieneassistentin als freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?

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In der Praxis wird immer wieder nach Lösungen gesucht, um Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft aktuell die Verträge zur freien Mitarbeit sehr genau. Hierbei wird in erster Linie die Frage nach dem sozialrechtlichen Status gestellt.

Das Landessozialgericht Hessen (LSG) hat mit Urteil vom 24.11.2016, – L 1 KR 57/16 –, zu der Frage der Sozialversicherungspflicht einer Hygieneassistentin entschieden, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Nach dem zu Grunde liegenden Sachverhalt bestimmte der „Auftraggeber“ das Tätigkeitsgebiet, gab Anweisungen zu Inhalten der Tätigkeit, führte Kontrollen durch und stelle die benötigten Materialien. Zudem wurde bei der Ausführung des Auftrages die Arbeitskleidung des Auftraggebers getragen. Dass die freie Mitarbeiterin ein eigenes Fahrzeug nutzte, spielte keine entscheidende Rolle. Zumal das Fahrzeug in der vom Auftraggeber bestimmten Farbe lackiert war und das Firmenlogo des Auftraggebers trug.

Ergänzungen des Experten für Sozialversicherungsrecht:

Die Entscheidung des LSG steht ohne Zweifel in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung der Sozialgerichte. So wie sich der Sachverhalt darstellt, fehlt es ganz eindeutig an der notwendigen unternehmerischen Freiheit. Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.


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