Ist es OK, wenn die BILD über das Liebesleben von Anne Will spekuliert? Natürlich nicht.

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BILD will unter der Überschrift "Ihre neue Liebe ist 26 Jahre jünger" exklusiv „aus dem Umfeld“ von Anne Will erfahren haben, dass sie nun „auch in der Liebe […] einen Neuanfang“ wage. BILD räumt ein, Anne Will um Auskunft gebeten zu haben. Allerdings vergeblich, weswegen nun also „das Umfeld“ herhalten muss, von dem BILD angeblich erfahren haben will, dass Anne Will und Helene Hegemann ein Paar seien.

Dieser Beitrag verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Anne Will und Helene Hegemann.

BILD vergeht sich häufig an den Persönlichkeitsrechten Dritter und verliert regelmäßig aus dem Blick, dass das Persönlichkeitsrecht jedem, also auch prominenten Persönlichkeiten einen autonomen Bereich der eigenen Lebensgestaltung gewährt. Jeder soll seine Individualität unter Ausschluss anderer  entwickeln und wahrnehmen können. Dies ist das Wesen der Privtsphäre. Privat sind "auch Informationen über das Bestehen einer Liebesbeziehung..." (BGH v. 06.12.2022, Az.: VI ZR 237/21).

Durch die Mittelung zum angeblichen Beziehungsstatus gibt die BILD relevante Einblicke in eben diese privaten Lebensumstände. Eine Rechtfertigung hierfür ist nicht ersichtlich Eine „Angelegenheit von öffentlichem Interesse" behandelt die BILD unter keinem denkbaren Gesichtspunkt. Dies mag z.B. bei Politikern anders beurteilt werden. Wenn deren private Lebensumstände Einfluss auf die Amtsgeschäfte haben, was z.B. bei der Erkrankung eins politischen Repräsentanten der Fall sein kann, kann ein Beitrag über deren privaten Belange zu einer Diskussion beitragen, die in einer demokratischen Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz zu führen ist (vgl. BGH 06.12.2022, Az.: VI ZR 237/21).

Vorliegend ist der Informationswert für die Öffentlichkeit jedoch bereits deswegen sehr gering, weil die BILD keine belastbaren Informationen verbreitet und sich darauf beschränkt, unter Bezugnahme auf „das Umfeld“ oder „Nachbarn“ über den Beziehungsstatuns, zu spekulieren.  Zudem ist zu sehen, dass Anne Will zwar prominent und Person des öffentlichen Lebens ist. Sie ist aber keine Person des politischen Lebens, weshalb sich ein gesteigertes Informationsinteresse an Aspekten ihres Privatlebens nicht unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle begründen lässt. Auch dieser Aspekt vermag die Berichterstattung nicht zu rechtfertigen. Der Beitrag ist rechtswidrig.


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