Ist Rufmord strafbar? Was können Betroffene tun?

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Was ist Rufmord? Kann Rufmord strafbar sein? Die Antwort lautet ganz klar: Ja!

Rufmord im StGB

Im Strafgesetzbuch, kurz StGB, gibt es keine explizite Regelung mit dem Titel „Rufmord“. Die meisten rufschädlichen Äußerungen erfüllen aber die Tatbestände des § 186 StGB (Üble Nachrede) oder § 187 StGB (Verleumdung).

Üble Nachrede

Der Straftatbestand der üblen Nachrede wird in § 186 StGB geregelt:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der üblen Nachrede macht sich also strafbar, wer unwahre Tatsachen über eine andere Person verbreitet, die das öffentliche Ansehen dieser Person schädigen können.

Die Voraussetzungen des § 186 StGB sind:

  • Das Behaupten einer Tatsache in Bezug auf einen anderen
  • Die Verbreitung dieser Tatsachenbehauptung
  • Die Eignung der Tatsachenbehauptung zur Herabwürdigung des öffentlichen Ansehens einer Person

Hier ist es besonders wichtig, Tatsachenbehauptungen von reinen Meinungsäußerungen abzugrenzen. Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen sind Meinungsäußerungen grundsätzlich zulässig. Auf diese Unterscheidung kommt es daher ganz besonders an. Tatsachen sind grundsätzlich dem Beweis zugänglich, das heißt, es ist beweisbar, ob sie wahr oder falsch sind. Um bloße Werturteile oder Meinungsäußerungen handelt es sich dagegen bei Äußerungen, die durch die subjektive Einschätzung darüber, ob etwas richtig oder falsch (nicht aber wahr oder unwahr!) ist, geprägt sind. 

Die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist vor allem für Laien sehr schwierig. Ich helfe Ihnen hier gerne weiter!

Und wie unterscheidet sich die üble Nachrede nun von der Beleidigung gemäß § 185 StGB? Während die üble Nachrede Äußerungen umfasst, die über das Opfer getätigt werden, wendet sich der Täter mit seinen beleidigenden Äußerungen gemäß § 185 StGB direkt an das Opfer.

Verleumdung

Der Straftatbestand der Verleumdung wird direkt hinter dem der üblen Nachrede geregelt, und zwar in § 187 StGB:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Voraussetzungen des § 187 StGB entsprechen weitestgehend denen des § 186 StGB (s.o.). Auch hier muss zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Im Unterschied zur üblen Nachrede kommt es bei der Verleumdung aber auf die Unwahrheit der Tatsachenbehauptungen an. Die verbreiteten Tatsachenbehauptungen über einen anderen, die geeignet sind, dessen öffentliche Meinung herabwürdigen, müssen auch unwahr sein.

Ob die entsprechenden Straftatbestandsvoraussetzungen vorliegen, ist für einen Laien oft schwierig einzuschätzen. Gerne helfe ich Ihnen bei dieser Einschätzung.

Was kann man gegen Rufmord tun?

Was können Sie gegen Rufmord tun? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können ein zivilrechtliches oder ein strafrechtliches Verfahren anstrengen. Beim strafrechtlichen Verfahren steht am Ende eventuell die Verurteilung eines Straftäters. Ihm droht dann – je nach Strafmaß – eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe. Im zivilrechtlichen Verfahren geht es darum, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hier kommen beispielsweise Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Zahlung einer Geldentschädigung in Betracht.

Gerne unterstütze ich Sie in diesem Verfahren!  

Foto(s): canva

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