Ist Volvo vom Dieselskandal betroffen?

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Auch Volvo von Dieselskandal betroffen

Volvo musste zwar bisher keine amtlichen Rückrufe hinnehmen, hat die Installation unzulässiger Abschalteinrichtungen aber indirekt zugegeben. Dies ergibt sich aus wissenschaftlichen Untersuchungen des Emissions-Kontroll-Institutes (EKI) und Stellungnahmen von Volvo hierzu. 

Volvo ist also vom Dieselskandal betroffen; jedenfalls hinsichtlich bestimmter Modelle.

Gutachter finden in Volvo S90 und Volvo XC60 rechtswidrige Abschalteinrichtung

Wissenschaftler haben den

-Volvo XC60 2.0 D3 (Euro 5) und den

-Volvo S90 4D (Euro 6)

umfassend untersucht. In beiden Fällen fiel ein eklatanter Unterschied zwischen dem Ausstoß unter Prüfstandbedingungen und dem Realbetrieb auf der Straße auf. Prüfstandbedingung heißt hier: Temperaturen zwischen 20-30 Grad. Beim Volvo XC60 wurde durch die Wissenschaftler eine Temperatur von -4 bis +22 Grad Celsius simuliert. Resultat:

-bei allen Messungen überschreitet das Fahrzeug den Euro 5 NOx-Grenzwert von 180 mg/km bei Weitem

-bei sinkender Außentemperatur Reduzierung der Abgasrückführung bis auf 0 Prozent

-die NOx-Emissionen steigen bei sinkender Außentemperatur drastisch an

Das alles spricht dafür, dass Volvo im XC60 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters verbaut hat.

Gleiches gilt im Ergebnis für den Volvo S90, der bei einer Umgebungstemperatur von 0 Grad die NOX- Grenzwerte vom das 13fache übertraf.

Die Gutachten können Sie hier abrufen:

DUH-Gutachten Volvo XC 60 Euro 5

DUH-Gutachten Volvo S 90 Euro 6

Die Verwendung von Thermofenstern gestand Volvo dann sogar zu, wohl in dem Glauben, damit ohne juristische Blessuren durchzukommen. Dabei hatte Volvo wohl die geltenden Gesetze fahrlässig falsch eingeschätzt. Thermofenster sind nämlich grundsätzlich nicht legal, stellte der Europäische Gerichtshof im Folgenden fest, sondern eben als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen.

Experten gehen saber letztlich davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

EuGH C-100/21: Thermofenster verpflichten zu Schadensersatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf Vorlage des renitenten Landgerichts Ravensburg die eher herstellerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert (C-100/21). Nun steht fest, dass Hersteller Dieselbesitzer entschädigen müssen, wenn ihr Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster hat. Das ist auch richtig, da unzulässige Abschalteinrichtungen von Rechts wegen beseitigt werden müssen und die entsprechenden Updates i.d.R. wiederum Leistungsverluste und andere technische Probleme verursachen. Wird das Update verweigert, droht zudem Stilllegung. 

Dem hat sich der BGH im Grundsatz angeschlossen (BGH, Az. VIa ZR 335/21). Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen sollen mit einer Summe von bis zu 15% des Kaufpreises entschädigt werden.

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