Italienisches Recht: Denkmalschutz – Kann ich dennoch die Immobilie erwerben ?

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Es ist schön ein Schloss in Italien zu besitzen, ein altes Herrenhaus (Villa) oder eine Wohnung in einem alten Stadtzentrum – kompliziert wird es, wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht.

Die Regelungen sind von Region zu Region unterschiedlich und müssen diese vorab abgeklärt werden vor allem auch dann, wenn Renovierungs- bzw. Umbauarbeiten anstehen oder gewünscht werden; dies betrifft u.U. nicht nur die Außenfassade, sondern auch Umbauten in der Immobilie selbst oder aber auch im Garten, z B den Bau einer Terrasse oder die Errichtung eines Schwimmbeckens. Die Umbauarbeiten werden von der Behörde mit Auflagen versehen, die genauestens überwacht werden; oft müssen auch die historischen Originalmaterialien ausfindig gemacht und verwendet werden, das kann wirklich teuer werden. 

Entschließt man sich die Immobilie dennoch zu kaufen muss man bedenken, dass die Denkmalschutzbehörde ein Vorkaufsrecht hat; d.h., dass der notarielle Kaufvertrag aufschiebend bedingt abgeschlossen werden muss. Wird das Vorkaufsrecht nicht binnen 60 Tagen ausgeübt wird ein weiterer Vertrag abgeschlossen indem die Nichtausübung festgehalten wird und gilt der Kaufvertrag nun rückwärts bedingt als abgeschlossen, d.h., dass ab dem Tag des eigentlichen Kaufvertragsabschlusses die Steuern und Abgaben und dgl. zu zahlen sind. Der Kaufpreis wird treuhändig auf ein notarielles Treuhandkonto schon vor Kaufvertragsabschluss überwiesen und erst bei Nichtausübung des Vorkaufsrechtes und Kontrolle der Lastenfreiheit an den Verkäufer ausbezahlt.

Gerne sind wir bei der Abwicklung behilflich.


Foto(s): Ulrike Christine Walter


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